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Überprüfung von MRV-Emissionsberichten aus dem Vereinigten Königreich

  • Erfüllen Sie die britischen MRV-Verpflichtungen durch eine unabhängige Überprüfung der Emissionsberichte
  • Sorgen Sie für eine genaue CO₂-Berichterstattung und die vollständige Einhaltung der britischen Vorschriften
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Was ist UK MRV und warum ist eine Verifizierung erforderlich?

Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union. Daher gilt die EU-MRV-Verordnung (EU) 2015/757 seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr für Schiffe, die britische Häfen anlaufen.

Aus diesem Grund hat das Vereinigte Königreich ein eigenes System eingeführt: UK MRV (Monitoring, Reporting and Verification). Dieses System regelt die Überwachung und Berichterstattung von CO₂-Emissionen aus dem Seeverkehr für Schiffe, die britische Häfen anlaufen. Der erste Überwachungszeitraum im Rahmen von UK MRV begann am 1. Januar 2022.

Genau wie beim EU-MRV müssen Schiffseigner ihre Emissionsdaten von einem unabhängigen und akkreditierten Prüfer verifizieren lassen, bevor die Berichte bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Geltungsbereich des UK MRV für die Schifffahrt

Die UK-MRV-Vorschriften gelten für Schiffe mit mehr als 5.000 Bruttoregistertonnen (BRT) in Bezug auf CO₂-Emissionen, die freigesetzt werden während:

  • Fahrten vom letzten Hafen zu einem Hafen im Vereinigten Königreich
  • Fahrten von einem britischen Hafen zum nächsten Hafen
  • Emissionen, die innerhalb britischer Häfen entstehen

Um eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, müssen Fahrten zwischen britischen Häfen und Häfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht im Rahmen des britischen MRV-Systems gemeldet werden. Diese Daten fallen weiterhin unter das EU-MRV-System.

Nach den geltenden Vorschriften müssen Emissionen gemeldet werden für:

  • Fahrten zwischen zwei britischen Häfen
  • Fahrten zwischen einem britischen Hafen und einem Hafen außerhalb des EWR
  • Emissionen, die in einem britischen Hafen entstehen oder wenn ein Schiff am Kai liegt

Auch Fahrten zwischen einem britischen Hafen und einem Hafen in einem britischen Überseegebiet oder einer Kronkolonie müssen überwacht und gemeldet werden, wie zum Beispiel:

  • Falklandinseln
  • Gibraltar
  • Isle of Man
  • Jersey

Häfen in diesen Gebieten gelten jedoch im Rahmen des britischen MRV-Systems nicht als britische Häfen. Fahrten zwischen zwei dieser Gebiete, beispielsweise zwischen Jersey und Guernsey, unterliegen daher nicht der Meldepflicht.

Wie das britische Emissionshandelssystem (UK ETS) ab Juli 2026 auf maritime Emissionen angewendet wird

Die Antwort der UK ETS Maritime Interim Authority bestätigt, dass maritime Emissionen ab dem 1. Juli 2026 in das britische Emissionshandelssystem (UK ETS) einbezogen werden. Der erste Erfüllungszeitraum läuft vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2026; danach wird das System auf das Kalenderjahr umgestellt.

Zu den Emissionen, die in den Geltungsbereich fallen, gehören unter anderem:

  • Inlandsfahrten zwischen britischen Häfen
  • Emissionen, wenn ein Schiff in einem britischen Hafen liegt

Neben CO₂ werden auch Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O) berücksichtigt, ausgedrückt als CO₂-Äquivalente. Nichtkommerzielle maritime Aktivitäten der öffentlichen Hand bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

Die Richtlinie beschreibt darüber hinaus klare Anforderungen an die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (Monitoring, Reporting and Verification, MRV). Darin ist festgelegt, dass der eingetragene Eigner für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist, es sei denn, das ISM-Unternehmen übernimmt diese Rolle offiziell.

Lesen Sie den vollständigen Artikel, um weitere Informationen über das britische ETS-System für den maritimen Sektor zu erhalten.

Unser Ansatz 

Normec Verifavia unterstützt Reeder und Betreiber bei der Überprüfung ihrer britischen MRV-Emissionsberichte gemäß den geltenden britischen Vorschriften.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

  • Bewertung von Emissionsberichten und Überwachungsmethoden
  • Prüfung der Vollständigkeit, Genauigkeit und Konsistenz der Daten
  • Verifizierung gemäß den britischen MRV-Vorschriften und den Merchant Shipping Amendments (2023)
  • Unterstützung bei der Identifizierung und Korrektur möglicher Abweichungen

Kompetenz von Normec Verifavia

Normec Verifavia ist eine weltweit anerkannte unabhängige Verifizierungsstelle für maritime Emissionen. Wir unterstützen Reeder bei der Einhaltung unter anderem folgender Vorschriften:

  • UK MRV
  • EU-MRV
  • IMO DCS
  • EU-Emissionshandelssystem
  • FuelEU Maritime
  • CII und SEEMP

Dank unserer internationalen Akkreditierungen und unserer umfassenden Erfahrung können wir effiziente und zuverlässige „ “-Prüfungen für Schiffseigner weltweit durchführen.

Die Vorteile der UK-MRV-Verifizierung

Eine unabhängige Überprüfung von Emissionsberichten bietet Schiffseignern und Betreibern zahlreiche Vorteile:

  • Sie erfüllen die britischen MRV-Vorschriften zur Emissionsberichterstattung
  • Sie minimieren Compliance-Risiken und mögliche Sanktionen
  • Sie vermeiden Fehler oder Unstimmigkeiten in den Emissionsdaten
  • Sie stärken die Transparenz gegenüber Behörden und Interessengruppen
  • Sie optimieren Berichtsprozesse und die Datenqualität

Möchten Sie mehr über UK MRV erfahren?

Häufig gestellte Fragen

Das britische MRV gilt für Schiffe über 5.000 BRZ, die auf dem Weg zu oder von britischen Häfen CO₂-Emissionen verursachen.

Nein. Fahrten zwischen Häfen des EWR und des Vereinigten Königreichs fallen weiterhin unter das MRV-System der EU, um Doppelmeldungen zu vermeiden.

Der erste Überwachungszeitraum begann am 1. Januar 2022.

Die Emissionsberichte sollten von einer unabhängigen und akkreditierten Prüfstelle wie Normec Verifavia überprüft werden.

Ja. Normec Verifavia ist von UKAS für die Durchführung von Überprüfungen im Rahmen des britischen MRV-Meeressystems akkreditiert.
 

Die Emissionen aus dem Seeverkehr werden ab dem 1. Juli 2026in das britische Emissionshandelssystem (UK ETS)einbezogen . Das System wird unter anderem für Inlandsfahrten zwischen britischen Häfen und für Emissionen gelten , die entstehen, wenn Schiffe in britischen Häfen anlegen.

Nein. Fahrten zwischen zwei Crown Dependencies oder Overseas Territories - zum Beispiel zwischen Jersey und Guernsey - sind nicht im MRV des Vereinigten Königreichs enthalten.

Auch Fahrten von einem Hafen in einem Überseegebiet oder einer Kronkolonie zu einem Hafen außerhalb des Vereinigten Königreichs müssen nicht im Rahmen des britischen MRV gemeldet werden.

Der MRV-Emissionsbericht für das Vereinigte Königreich muss jährlich bis zum 30. April für die Emissionsdaten des vorangegangenen Kalenderjahres eingereicht werden.

Obwohl das MRV-System der EU und das britische MRV-System ähnlich sind, gibt es einige wichtige Unterschiede in den Vorschriften und Meldeanforderungen. Wir empfehlen daher, Ihren bestehenden EU-MRV-Überwachungsplan zu überprüfen, um die vollständige Übereinstimmung mit den britischen MRV-Vorschriften sicherzustellen.

Die digitale Berichterstattungsumgebung für UK MRV wird voraussichtlich im Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird den Betreibern empfohlen, ihre Emissionsdaten jährlich überprüfen zu lassen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.