Grundsätzliches
Sollte ein Einspruch oder eine Beschwerde bei der Zertifizierungs- oder Präqualifizierungsstelle eingehen, wird dieser entsprechend dem Einspruch- und Beschwerdemanagement behandelt. Einsprüche und Beschwerden werden vertraulich behandelt. Die Einreichung, Prüfung und Entscheidung von Einsprüchen und Beschwerden benachteiligen den Einspruch- oder Beschwerdeführer nicht. Das Verfahren zum Umgang mit Einsprüchen und Beschwerden ist öffentlich zugänglich.
Sollten Sie einen Einspruch oder eine Beschwerde haben, müssen Sie diese bei uns schriftlich, per Mail, per Post oder über unser Kontaktformular einreichen.
Sie können auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Eine weitere Bearbeitung kann aber erst nach einem schriftlichen Eingang erfolgen.
Begriff Einspruch
Ein Einspruch kann nur von einem Kunden ausgesprochen werden. Einsprüche betreffen immer die Entscheidungen, die im Rahmen des Zertifizierungs- bzw. Präqualifizierungsverfahrens getroffen wurden, z. B.:
- die Ablehnung, eine Zertifizierung/Präqualifizierung fortzusetzen
- Änderungen/Einschränkungen des Geltungsbereichs/der Versorgungsbereiche
- Entscheidungen, eine Zertifizierung/Präqualifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen
Einspruchsverfahren
- Der Eingang wird innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich bestätigt
- Es erfolgt die Beurteilung und Entscheidung durch ein unabhängiges und durch den Einspruch nicht betroffenes Team
- Der Einspruchsführer wird umgehend, aber spätestens nach 5 Arbeitstagen, nach Entscheidungsfindung schriftlich informiert
- Wurde nach 20 Arbeitstagen keine Entscheidung getroffen, wird der Einspruchsführer darüber informiert, wie lange die Bewertung voraussichtlich noch dauern wird und warum noch keine Entscheidung getroffen wurde
Begriff Beschwerde
Eine Beschwerde kann durch jede Person oder jede Organisation ausgesprochen werden. Beschwerden sind Ausdruck der Unzufriedenheit und betreffen die Tätigkeiten der Zertifizierungs-/Präqualifizierungsstelle.
Beschwerdeverfahren
- Der Eingang und die Behandlung der Beschwerde wird innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich bestätigt
- Es erfolgt eine objektive Prüfung und Bewertung des Sachverhalts innerhalb von 15 Arbeitstagen von nicht beteiligten Personen
Der Beschwerdeführer wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Problemlösung schriftlich informiert