Über uns
Normec BTV Audit ist überzeugt, dass Managementsysteme Unternehmen dabei unterstützen, sicherer und qualitativ hochwertiger zu arbeiten. Dies tun wir auf pragmatische und kundenorientierte Weise mit erfahrenen Auditoren.
Dank unserer unparteiischen und unabhängigen Bewertungen erhalten Sie einen besseren Einblick in die Leistung Ihres SGU-Managementsystems und weisen mit Ihrem VCA-Zertifikat nach, dass Sie die Anforderungen der VCA-Norm erfüllen.
Kontaktieren Sie uns
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Roderveldlaan 2+32 3 633 51 70 info-btvaudit@normecgroup.com
2600 Antwerpen
Belgien
Akkreditierungen
Normec BTV Audit ist von BELAC (Nr. 324-QMS) gemäß EN ISO/IEC 17021-1:2015 für die Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach der VCA-Norm akkreditiert.
Dienstleistungen
Entdecken Sie unsere Dienstleistungen und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können. Mit einem umfassenden Angebot an Lösungen helfen wir Ihnen, vielfältige Herausforderungen zu bewältigen, individuell auf Ihre Organisation abgestimmt.
Referenzen Normec BTV Audit
Wir sind Teil der Normec-Gruppe.
Normec ist eine führende Organisation in der TICC-Branche (Testing, Inspection, Certification, Compliance). Unser Arbeitsbereich reicht von (Trink-)Wasserqualität, Luftqualität und Bodenqualität bis hin zu Brandsicherheit, Lebensmittelsicherheit und Managementsystemen. Wir arbeiten jeden Tag an einem sicheren und gesunden Arbeits- und Lebensumfeld. Für diese und künftige Generationen.
Häufig gestellte Fragen zu Normec BTV Audit
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Normec BTV Audit zertifiziert Organisationen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Durch unabhängige Audits unterstützt Normec BTV Audit Sie dabei, Ihre Prozesse nachweisbar in Ordnung zu bringen und die geltenden Normen sowie gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen.
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VCA steht für Veiligheidschecklijst Aannemers (Sicherheitscheckliste für Auftragnehmer im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt – SGU). Es handelt sich um eine Norm, die Unternehmen dabei unterstützt, systematisch sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Für Unternehmen, die risikoreiche Arbeiten ausführen, beispielsweise im Bauwesen, im Ingenieurwesen oder in der Industrie, zeigt die VCA-Zertifizierung, dass Sicherheit und Arbeitsqualität höchste Priorität haben.
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Die erforderliche Zertifizierungsstufe hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Tätigkeiten ab. VCA* eignet sich für Organisationen, die ausführende Tätigkeiten durchführen. VCA** richtet sich an Unternehmen, die neben den ausführenden Tätigkeiten auch für die Sicherheits- und Gesundheitspolitik sowie die Planung verantwortlich sind. VCA Petrochemie ist für Organisationen vorgesehen, die als Hauptauftragnehmer in der petrochemischen Industrie tätig sind.
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Der Auditprozess besteht aus mehreren Schritten, darunter die Angebotsphase, die Dokumentenprüfung, das Audit vor Ort und die Zertifizierungsentscheidung. Während des Audits bewertet ein Auditor unter anderem die Dokumentation, die Prozesse und die praktische Umsetzung des SGU-Managementsystems.
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Ein VCA-Zertifikat ist drei Jahre gültig. Während dieses Zeitraums führt Normec BTV Audit jährlich Überwachungsaudits durch, um zu überprüfen, ob Ihre Organisation weiterhin die Anforderungen der geltenden Norm erfüllt. Nach drei Jahren findet ein Rezertifizierungsaudit statt.
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Ja, Normec BTV Audit ist von BELAC für die VCA-Zertifizierung akkreditiert. Damit erfüllt die Organisation strenge Anforderungen in Bezug auf Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Qualität.
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Unternehmen entscheiden sich für Normec BTV Audit aufgrund der Kombination aus Fachwissen, Objektivität und persönlicher Betreuung. Dank einer pragmatischen Vorgehensweise und einer kundenorientierten Arbeitsweise verläuft der Zertifizierungsprozess effizient, transparent und professionell.
Beschwerden und Einsprüche
Beschwerden sind an den Qualitätsverantwortlichen von NORMEC BTV Audit, Roderveldlaan 2, 2600 Berchem (Antwerpen), zu richten.
Einsprüche sind an den Vorsitzenden des Unparteilichkeitsausschusses von NORMEC BTV Audit, Roderveldlaan 2, 2600 Berchem (Antwerpen), zu richten. Alle Einsprüche werden BeSaCC-VCA gemeldet.
Die gesamte Korrespondenz ist zu richten an:
Unparteilichkeitsausschuss NORMEC BTV Audit
z. Hd. des Vorsitzenden
Roderveldlaan 2, 2600 Berchem (Antwerpen)
Der Unparteilichkeitsausschuss
NORMEC BTV Audit hat eine Reihe von Fachleuten im Unparteilichkeitsausschuss zusammengebracht. Dieser stellt sicher, dass NORMEC BTV Audit Zertifikate unparteiisch vergibt und dass die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen der Zertifizierungstätigkeiten in die Organisation des Zertifizierungsprozesses einbezogen werden. Der Unparteilichkeitsausschuss kann sowohl auf Anfrage als auch aus eigener Initiative Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben.
Verfahren
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1.
Registrierung von Beschwerden und Einsprüchen
Jede Beschwerde bzw. jeder Einspruch wird nach Eingang dem Qualitätsverantwortlichen gemeldet, der für die Registrierung sowie die Erstellung der individuellen Akte verantwortlich ist, in der sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Bearbeitung aufbewahrt werden. Im Falle eines Einspruchs wird geprüft, ob dieser innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Datum der Entscheidung oder Maßnahme eingereicht wurde. Ist dies nicht der Fall, wird der Einspruch abgelehnt. Das Sekretariat bestätigt dem Einreicher innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich den Eingang der Beschwerde bzw. des Einspruchs.
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2.
Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen
Die Akte wird vorgelegt und eine Untersuchung der Ursache der Beschwerde bzw. des Einspruchs eingeleitet. Für die Bearbeitung einer Beschwerde wird der Direktor oder ein Bevollmächtigter bestimmt, der nicht am Zertifizierungsverfahren beteiligt war. Für die Bearbeitung eines Einspruchs wird der Vorsitzende des Unparteilichkeitsausschusses informiert, der die erforderlichen Schritte einleiten kann. Erweist sich die Beschwerde bzw. der Einspruch als begründet, werden nach einer gründlichen Ursachenanalyse geeignete Korrektur- und/oder Vorbeugungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Bei einem Einspruch im Zusammenhang mit VCA wird UCvD-VCA stets informiert. In allen Fällen erhält der Einreicher innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine schriftliche und begründete Antwort. Danach gilt die Beschwerde bzw. der Einspruch als abgeschlossen.
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3.
Maßnahmen infolge der Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen
Beschwerden über eine zertifizierte oder antragstellende Organisation Wird eine Beschwerde über eine zertifizierte oder antragstellende Organisation eingereicht, nimmt NORMEC BTV Audit Kontakt mit der Organisation auf und gibt ihr Gelegenheit, die Ursache der Beschwerde zu ermitteln. Falls erforderlich, wird die Ursache der Beschwerde durch NORMEC BTV Audit untersucht. Wird die Beschwerde als zulässig anerkannt, wird die Akte unverzüglich erneut geprüft, sodass über eine Verwarnung / den Entzug / die Aussetzung der Zertifizierung, ganz oder teilweise, entschieden werden kann. In diesem Fall gehen die Kosten der erneuten Prüfung zulasten der zertifizierten Organisation. VCA: Änderungen der Gültigkeit des Zertifikats werden über die Website von BeSaCC-VCA bekannt gegeben.
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4.
Maßnahmen infolge der Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen
Einspruch Wenn die Entscheidung von NORMEC BTV Audit infolge der Bearbeitung eines Einspruchs aufgehoben wird, ergreift NORMEC BTV Audit die erforderlichen Maßnahmen, um das Zertifizierungsverfahren wieder aufzunehmen oder zu vervollständigen. Die damit verbundenen Kosten gehen zulasten von NORMEC BTV Audit. In diesem Fall: VCA: Änderungen der Gültigkeit des Zertifikats, die über die VCA-BeSaCC-Website bekannt gemacht wurden, werden, falls erforderlich, rückwirkend angepasst. Maßnahmen infolge der Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen dürfen gegenüber dem Einreicher nicht diskriminierend wirken.
Für all Ihre Fragen und Anliegen verfügbar
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