Warum eine Erklärung über undurchlässige Bodenanlagen notwendig ist
Verschiedene Geschäftstätigkeiten können zu einer Verunreinigung des Bodens führen. Wir nennen dies eine umweltschädliche Tätigkeit (MBA). Der Staat erlaubt diese Tätigkeiten, sofern Sie bodenschützende Einrichtungen und/oder Maßnahmen ergreifen, um eine Verunreinigung zu verhindern.
In einigen Fällen müssen Sie nachweisen, dass Ihre Anlage undurchlässig ist. Dies geschieht mit einer Erklärung zur flüssigkeitsdichten Anlage (VVV), früher PBV-Erklärung.
Normec-ABV Haukes ist akkreditiert und ministeriell ermächtigt, die vorgeschriebene (wiederkehrende) Inspektion durchzuführen und eine VVV gemäß AS SIKB 6700 "Inspektion von bodenschützenden Anlagen" und den dazugehörigen Protokollen 6701, 6702 und 6703 auszustellen.
Inspektion nach AS SIKB 6700
Nach der Auftragsvergabe vereinbaren wir einen Termin für die Inspektion. Unser Inspektor bestimmt, welches Protokoll (6701, 6702 oder 6703) für die jeweilige Anlage am besten geeignet ist. Die Inspektion besteht aus einer sorgfältigen Begutachtung der flüssigkeitsdichten Anlage. Dabei werden Fotos gemacht und Inspektionszeichnungen angefertigt.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bericht. Erfüllt die Anlage nachweislich die Anforderungen? Dann stellen wir die Erklärung zur flüssigkeitsdichten Anlage aus.
Für welche Anlagen ist eine VVV erforderlich?
Der Staat kann eine nachweislich undurchlässige Bodenanlage verlangen. Dies gilt u.a. für:
- Betriebskanalisationen, an die eine undurchlässige Bodenanlage angeschlossen ist
- Geomembran-Tankanlagen (Lagunen)
- Waschplätze (z.B. in Garagen, Kfz-Werkstätten und Häfen)
- Lagerflächen wie Salzlager oder Containerlager (kontinuierliche Bodenzufuhr)
- Tankstellen (Abfüllanlagen)
- Be- und Entladebereiche für Tankwagen oder Container (zusammenhängende Bodenversorgung)
- Abscheideanlagen (Öl- und Benzinabscheider - OBAS) als Teil des betrieblichen Abwassersystems.
Haben Sie Zweifel, ob Ihre Anlage unter diese Verpflichtung fällt? Wir denken gerne mit Ihnen mit.
Zukunftssichere Bewirtschaftung und Kontrolle
Als Eigentümer oder Inhaber einer undurchlässigen Bodenanlage sind Sie für eine jährliche Betriebskontrolle (BIC) gemäss Anhang 6 der AS SIKB 6700 verantwortlich. Sie können diese Prüfung selbst durchführen oder in Ihrem Auftrag durchführen lassen. Eine korrekte BIC garantiert die Gültigkeit der Deklaration.
Werden bei der Prüfung Mängel oder Schäden festgestellt? Dann sind Sie für die rechtzeitige Reparatur verantwortlich. Nach der Reparatur muss das reparierte Teil gemäß AS SIKB 6700 begutachtet und freigegeben werden. Eine Zwischenbegutachtung kann zwischen zwei regulären Inspektionen oder zwischen Bau und erster Inspektion stattfinden. So bleiben Sie nachweislich Herr der Lage.
Möchten Sie mehr über die Erklärung zur flüssigkeitsdichten Anlage erfahren?
Häufig gestellte Fragen zur Deklaration flüssigkeitsdichter Anlagen
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Die AS SIKB 6700 ist das nationale Beurteilungsschema für die Inspektion von Bodenschutzanlagen. Auf der Grundlage dieses Schemas wird beurteilt, ob eine Anlage für eine VVV in Frage kommt.
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AS 6700 ist der Nachfolger der CUR/PBV-Empfehlung 44. Seit dem 1. Juli 2013 darf keine Bescheinigung mehr auf der Grundlage von CUR/PBV 44 ausgestellt werden. Außerdem ist bei AS 6700 die Überprüfung von Gesetzen und Vorschriften kein integraler Bestandteil der Inspektion.
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Nach der Inspektion gemäß dem korrekten Protokoll erstellen wir einen Bericht. Wenn die Anlage die Anforderungen erfüllt, erhalten Sie die offizielle Erklärung.
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Sie erhalten eine interne Checkliste (BIC). Durch die jährliche BIC-Prüfung wird sichergestellt, dass die Erklärung gültig bleibt. Wir können diese Prüfung auch für Sie durchführen.
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Die Erklärung zur flüssigkeitsdichten Anlage ist sechs Jahre lang gültig, sofern Sie die angegebenen Bedingungen erfüllen.