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Kontrolle fluorierter Gase

  • Lassen Sie Ihren F-Gas-Bericht gemäß den EU- und britischen Vorschriften unabhängig verifizieren
  • Erfüllen Sie die F-Gas-Verpflichtungen durch eine transparente und überprüfbare Verifizierung
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F-Gas-Verifizierung zur Einhaltung der EU- und britischen Vorschriften

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sind besonders potente Treibhausgase und unterliegen daher sowohl in der Europäischen Union (EU) als auch in Großbritannien (GB) strengen Vorschriften.

Innerhalb der EU gilt die Verordnung (EU) 2024/573, die die Verordnung (EU) 517/2014 ersetzt und erweitert. Diese Rechtsvorschrift führt neue Verpflichtungen im Bereich der Berichterstattung und der unabhängigen Überprüfung ein.

In Großbritannien basiert die F-Gas-Politik weiterhin weitgehend auf der Verordnung (EU) Nr. 517/2014, allerdings mit spezifischen britischen Meldeschwellen und Fristen.

Normec Verifavia ist ein unabhängiger und akkreditierter Prüfer, der Unternehmen bei der Überprüfung ihrer F-Gas-Berichte gemäß den einschlägigen EU- oder britischen Vorschriften unterstützt. Nach Abschluss des Verifizierungsverfahrens erstellen wir einen unabhängigen Verifizierungsbericht, ein vorgeschriebenes Dokument, das zusammen mit dem F-Gas-Bericht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss.

Unser Ansatz


Unsere Verifizierungsaktivitäten werden anhand einer risiko- und stichprobenbasierten Auditmethodik durchgeführt, die darauf ausgelegt ist, zu beurteilen, ob die gemeldeten F-Gas-Daten frei von wesentlichen Unrichtigkeiten sind und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt wurden.

Im Rahmen des Verifizierungsverfahrens bewerten wir unter anderem:

  • Die Genauigkeit und Konsistenz der gemeldeten F-Gas-Mengen
  • Unterstützende Berechnungen und Umrechnungen in CO₂-Äquivalent
  • Die Vollständigkeit und Rückverfolgbarkeit der zugrunde liegenden Daten und Unterlagen
  • Einfuhr- und Zolldokumente zur Untermauerung der gemeldeten Aktivitäten
  • Die Konsistenz der Berichtsmethoden und der Quelldokumentation
  • Einhaltung der geltenden EU- und/oder britischen F-Gas-Vorschriften

Alle Verifizierungsergebnisse, Belege und Bewertungsverfahren werden in den internen Verifizierungsunterlagen von Normec Verifavia festgehalten. Nach Abschluss des Verifizierungsprozesses wird ein unabhängiger F-Gas-Verifizierungsbericht erstellt, in dem bestätigt wird, ob die gemeldeten Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt wurden.

Unabhängige Überprüfung von F-Gas-Berichten


Ein F-Gas-Verifizierungsbericht ist eine unabhängige Bewertung, in der bestätigt wird, ob der jährliche F-Gas-Bericht einer Organisation in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt wurde und keine wesentlichen Unrichtigkeiten enthält.

Im Rahmen des Verifizierungsverfahrens bewerten wir die gemeldeten Aktivitäten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen, darunter:

  • Produktion
  • Einfuhr und Ausfuhr
  • Inverkehrbringen
  • Verwendung als Rohstoff
  • Entsorgungsmaßnahmen
  • F-Gase in vorgefüllten Geräten, sofern zutreffend

Der Verifizierungsprozess umfasst die Prüfung von Begleitunterlagen, Berechnungen und relevanten Einfuhr- und Zolldaten, um die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rückverfolgbarkeit der gemeldeten Daten zu bewerten.

Nach Abschluss der Verifizierungsmaßnahmen wird ein unabhängiger Verifizierungsbericht erstellt, der gemäß den geltenden EU- und/oder britischen F-Gas-Vorschriften bei der zuständigen Behörde eingereicht wird.

Fachkompetenz im Bereich der F-Gas-Verifizierung

Normec Verifavia ist ein beim EU-Portal registrierter Prüfer für F-Gas-Berichterstattung.

Unser Unternehmen verfügt über:

  • Über 550 verifizierte Kunden
  • Mehr als 5 Jahre Erfahrung in der F-Gas-Verifizierung
  • Spezialisiertes Fachwissen im Bereich der EU- und britischen Vorschriften
  • Verifizierungsaktivitäten, die gemäß den Grundsätzen der ISO/IEC 17029:2019 durchgeführt werden

Dank unserer Erfahrung und unseres strukturierten Vorgehens unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung präziser und zuverlässiger F-Gas-Berichte.

Was bedeutet das in der Praxis für Sie?

  • Sie erfüllen die Berichtspflichten der EU oder des Vereinigten Königreichs
  • Sie verringern das Risiko von Bußgeldern oder fehlerhaften Meldungen
  • Sie stärken die Zuverlässigkeit Ihrer Emissionsdaten
  • Sie zeigen den Aufsichtsbehörden Transparenz
  • Sie tragen zu einer genauen Klimaberichterstattung bei

Rechtlicher Rahmen für die F-Gas-Berichterstattung

Normec Verifavia unterstützt Unternehmen bei der Verifizierung gemäß den Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs.

Europäische Union (EU)

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/573:

Tätigkeiten mit großen Mengen an HFKW

  • Jährliche F-Gas-Berichte müssen spätestens am 31. März eingereicht werden
  • Unabhängige Überprüfung erforderlich für ≥1.000 tCO₂e HFKW, die in Verkehr gebracht werden
  • Der Verifizierungsbericht muss spätestens am 30. April über das EU-F-Gas-Portal eingereicht werden

Tätigkeiten mit vorgefüllten Geräten

  • Jährliche F-Gas-Berichte müssen spätestens am 31. März eingereicht werden
  • Unabhängige Überprüfung erforderlich bei ≥10 tCO₂e
  • Die Einreichung eines Auditberichts über BDR ist für ≥1.000 tCO₂e über das EU-F-Gas-Portal bis spätestens 30. April vorgeschrieben

Großbritannien (GB)

Gemäß den weiterhin geltenden F-Gas-Vorschriften des Vereinigten Königreichs:

Groß angelegte HFC-Aktivitäten

  • Jährliche F-Gas-Berichte müssen bis spätestens 31. März eingereicht werden
  • Eine unabhängige Überprüfung ist für ≥10.000 tCO₂e an HFCs erforderlich, die in Verkehr gebracht werden
  • Der Verifizierungsbericht muss spätestens am 30. Juni bei der Umweltbehörde eingereicht werden

Tätigkeiten mit vorgefüllten Geräten

  • Jährliche F-Gas-Berichte müssen spätestens am 31. März eingereicht werden
  • Unabhängige Überprüfung erforderlich für ≥100 tCO₂e HFKW, die in Verkehr gebracht werden
  • Der Verifizierungsbericht ist spätestens am 31. März bei der Umweltbehörde einzureichen

Vorbereitet auf eine transparente F-Gas-Berichterstattung

Die Vorschriften für F-Gase werden immer strenger, um den Einfluss dieser Stoffe auf die globale Erwärmung zu verringern. Indem Sie Ihre Berichte unabhängig verifizieren lassen, stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen:

  • die Vorschriften rechtzeitig erfüllt
  • transparent über Emissionen berichtet
  • auf künftige Änderungen der Vorschriften vorbereitet ist

Mit Normec Verifavia haben Sie einen zuverlässigen Partner für die unabhängige F-Gas-Verifizierung und Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften.

Möchten Sie mehr über die Verifizierung fluorierter Gase erfahren?

Häufig gestellte Fragen

F-Gase sind synthetische Treibhausgase, die häufig in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie in industriellen Anwendungen zum Einsatz kommen. Sie haben eine sehr hohe Klimawirkung und unterliegen daher strengen Vorschriften.

Eine Überprüfung ist erforderlich, wenn Organisationen bestimmte Schwellenwerte für F-Gas-Aktivitäten überschreiten, die in EU- oder britischen Vorschriften festgelegt sind.

Im Rahmen der Überprüfung prüfen die Auditoren unter anderem:
• Mengen der produzierten oder importierten F-Gase
• Berechnungen der CO₂-Äquivalente
• Berichtsmethoden
• Vollständigkeit und Konsistenz der Daten

Innerhalb der EU müssen Organisationen ihren jährlichen Tätigkeitsbericht in der Regel bis zum 31. März einreichen. Ist eine Überprüfung erforderlich, muss der Überprüfungsbericht in der Regel bis zum 30. April eingereicht werden.

Innerhalb der EU wird der Verifizierungsbericht über das EU-F-Gas-Portal eingereicht. In Großbritannien erfolgt dies über nationale Meldesysteme.

Normec Verifavia unterstützt Unternehmen bei: 
• Unabhängige Überprüfung von F-Gas-Berichten 
• Überprüfung der Emissionsberechnungen 
• Unterstützung bei der Berichterstattung über das EU-F-Gas-Portal 
• Beratung zur Einhaltung der EU- und britischen Vorschriften

Die F-Gas-Meldung bedeutet, dass Organisationen Daten über die Herstellung, den Import und den Export von fluorierten Treibhausgasen erfassen und melden. Dies kann auch bestimmte fluorierte Stoffe umfassen, die in Anhang II der geltenden Verordnung aufgeführt sind, einschließlich Stoffe, die in importierten vorgefüllten Geräten enthalten sind, für die Meldepflichten gelten.

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 können Meldepflichten für Organisationen gelten, die:

• ≥1 Tonne fluorierte Treibhausgase herstellen, importieren oder exportieren
• ≥100 tCO₂e an HFKW in Verkehr bringen
• ≥10 tCO₂e an HFKW, die in Produkten oder Anlagen enthalten sind, in Verkehr bringen
• ≥100 tCO₂e anderer fluorierter Treibhausgase, die in Produkten oder Anlagen enthalten sind, in Verkehr bringen.

• fluorierte Treibhausgase vernichten
• Verwendung fluorierter Treibhausgase als Ausgangsstoff

Der Zweck der Überprüfung besteht darin, zu beurteilen, ob die gemeldeten F-Gas-Daten vollständig, korrekt und frei von wesentlichen Falschangaben sind. Die Überprüfung ist für bestimmte Tätigkeiten und Meldeschwellen gemäß den geltenden EU- und britischen Vorschriften vorgeschrieben und trägt dazu bei, die Zuverlässigkeit der Berichte vor deren Einreichung bei den zuständigen Behörden sicherzustellen.

Die Nichteinhaltung der F-Gas-Vorschriften kann zu rechtlichen Sanktionen wie Geldbußen oder Einschränkungen der Geschäftstätigkeit führen. Zum Beispiel:
• In der EU variieren die Sanktionen bei Nichteinhaltung je nach geltender nationaler Gesetzgebung und können erhebliche Geldstrafen oder Einschränkungen der Geschäftstätigkeit umfassen.
• Im Vereinigten Königreich kann die Umweltbehörde zivilrechtliche Sanktionen verhängen, darunter auch Geldstrafen, je nach Schwere und Dauer des Verstoßes.

Daher ist es unerlässlich, dass Unternehmen ihre Berichte korrekt und fristgerecht einreichen.

Vorbefüllte F-Gase sind fluorierte Treibhausgase, die zum Zeitpunkt ihrer Einfuhr oder ihres Inverkehrbringens bereits in Produkten oder Anlagen enthalten sind, wie beispielsweise in Kühl-, Klima- oder Wärmepumpensystemen.

F-Gase in Großmengen sind fluorierte Treibhausgase, die als eigenständige Stoffe geliefert oder gehandelt werden und nicht in Produkten oder Anlagen enthalten sind.

Beide Kategorien unterliegen gemäß den geltenden F-Gas-Vorschriften der EU und Großbritanniens spezifischen Melde- und Überprüfungsverpflichtungen.

Sowohl in der EU als auch in Großbritannien müssen Unternehmen ihre jährlichen F-Gas-Aktivitäten bis zum 31. März des Folgejahres melden.
Je nach Art der Meldepflicht können zusätzliche Fristen für Überprüfungen und Audits gelten:

• EU-Prüfberichte für HFC in Großmengen und vorgefüllte Geräte: 30. April
• Verifizierungsberichte für vorgefüllte HFC in Großbritannien: 31. März
• Verifizierungsberichte für HFC in Großmengen in Großbritannien: 30. Juni

Die geltenden Fristen hängen von der Art der Aktivität und dem Meldeschwellenwert gemäß der jeweiligen Verordnung ab.

Diese Fristen gewährleisten, dass F-Gas-Aktivitäten einheitlich und gemäß den Vorschriften gemeldet und überprüft werden.