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4-O-System obligatorisch für Verwertungsausnahmen ab 1. Januar

4-O-System verpflichtend bei Wiederherstellung der Nichtkonformität ab 1. Januar

Ab 1. Januar 2022 führt die SNA eine Änderung der Normen ein und macht das 4-O-System bei der Behebung von Abweichungen verbindlich. Die Unternehmen müssen diese Methode für Abweichungen anwenden, die erstmals nach dem 1. Januar 2022 festgestellt werden.

SNA-Änderung der Normen

Wenn bei einer Inspektion festgestellt wird, dass ein Unternehmen die Norm nicht einhält, erhält es die Möglichkeit, die Nichtkonformität zu beheben. Um eine Nichtkonformität, die sich aus einer Stichprobe ergibt, korrekt zu beheben, muss das Unternehmen die folgenden Punkte berücksichtigen: Ursache, Ausmaß, Lösung und Funktionsfähigkeit. Dies ist das so genannte 4-O-System.

Die Änderungen der Normen für 4400-1 und 4400-2 werden durch zwei Anpassungsberichte (2021-271 und 2021-272-2) eingeführt, die in der neuen Version des Normenhandbuchs vom 1.1.2022 enthalten sind.

4-O-System: Was ist das?

Die Idee hinter dem 4-O-System ist, die Ursache für die festgestellten Abweichungen zu ermitteln, umfassende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und die Organisation so einzurichten, dass die Abweichungen in Zukunft nicht mehr auftreten. Wie bereits erwähnt, umfasst das 4-O-System vier Schritte: Ursache, Ausmaß, Lösung und Operationalität. In einem separaten Auditformular prüft der Inspektor anhand dieser Schritte für jede Abweichung, ob die Abhilfemaßnahmen ausreichend sind.

Whitepaper: Behebung von Abweichungen mit dem 4-O-System

Wir haben schon früher kurz über die Anwendung des 4-O-Systems geschrieben, aber in dem kürzlich veröffentlichten Whitepaper gehen wir noch ausführlicher auf diese Methode ein. Anhand eines praktischen Beispiels erklären wir, wie Unternehmen das 4-O-System zur Behebung von Abweichungen einsetzen können.

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