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HKNR - Herkunftsnachweis durch Umweltgutachter.

HKNR - Herkunftsnachweis durch Umweltgutachter

Der Marktanteil von Ökostromprodukten nimmt stetig zu. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass der von ihnen gekaufte Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen transparent. Sie sorgen damit für die nötige Verlässlichkeit.

Das Register der Herkunftsnachweise ist ein elektronisches Register und ähnelt einem Online-Banking-System. Die hier generierten Herkunftsnachweise sind elektronische Dokumente, die die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland bescheinigen. Ein Herkunftsnachweis bescheinigt, wie und wo der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Gleichzeitig stellt dieses Dokument sicher, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Stromerzeuger können beim Umweltbundesamt Herkunftsnachweise für die von ihnen produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge erhalten, sofern der Strom nicht bereits nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG ) vergütet wird . So erhält beispielsweise der Betreiber einer Wasserkraftanlage ohne EEG-Förderung Herkunftsnachweise, der Besitzer einer Photovoltaikanlage, für die er eine Einspeisevergütung erhält, hingegen nicht. Die Uppenkamp und Partner Umweltgutachter und Zertifizierungsgesellschaft mbH verfügt als Umweltgutachterorganisation über die notwendige Zulassung, um insbesondere die folgenden Prüfschritte im Herkunftsnachweisregister durchzuführen:

  • Überprüfung der Anlage bei der Registrierung der Anlage
  • Überprüfung der Anlage bei Änderungen an der Anlage
  • Ausstellung von Herkunftsnachweisen