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Nachweisliche Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Wenn die zuständige Behörde Mängel feststellt, werden Maßnahmen ergriffen, um diese zu beheben. Sorgen Sie dafür, dass Sie als Verantwortlicher regelmäßig Bericht erstatten.

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Regelmäßige Inspektion IBC-Arbeiten obligatorisch

Wenn die zuständige Behörde Mängel feststellt, werden Maßnahmen ergriffen, um diese zu beheben. Achten Sie als Verantwortlicher darauf, dass Sie regelmäßig Bericht erstatten.

Aktuelle Vorschriften

Umweltgesetz und Übergangsrecht

Nach dem geltenden Umweltgesetz ist die Verwendung von IBC-Baustoffen nicht mehr zulässig. Für IBC-Baustoffe, die vor dem Inkrafttreten des Umweltgesetzes verwendet wurden, gilt ein Übergangsrecht. Für einen Großteil der ab dem 1. Juli 2008 errichteten IBC-Bauwerke müssen diese regelmäßig von einer hierfür anerkannten und für AS SIKB 6900 akkreditierten Prüfstelle geprüft werden. Die daraus resultierenden Berichte sind an die zuständige Behörde zu übermitteln. Hierfür gibt es eine Bodenqualitäts-Hotline.

Warum kontrollieren?

Die zuständige Behörde überwacht die Durchführung der Inspektionen und bewertet die Ergebnisse der (wiederkehrenden) Inspektionen. Wenn die zuständige Behörde Mängel feststellt, werden Maßnahmen ergriffen, um diese zu beheben. Durch eine regelmäßige Inspektion durch eine anerkannte und zugelassene Inspektionsstelle stellen die Verantwortlichen sicher, dass sie:

  • die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften (Umweltgesetz)
  • Defizite frühzeitig erkennen
  • die umweltmedizinische Qualität des Grundwassers zu gewährleisten
  • den Zustand der IBC-Arbeiten gewährleisten

Wer ist zur Durchführung von (wiederkehrenden) Inspektionen befugt?

Nicht alle Inspektionsstellen sind berechtigt, Inspektionen nach AS SIKB 6900-6902 durchzuführen. Das SIKB-Protokoll 6902 muss von einer akkreditierten und ministeriell anerkannten Inspektionsstelle mit einer gültigen SIKB-Lizenz angewandt werden. Standorte, die von Unternehmen ohne ministerielle Anerkennung und Akkreditierung bewertet oder inspiziert werden, weichen von den gesetzlichen Anforderungen ab. Um die geforderte "Bescheinigung über den Stand der IBC-Arbeiten" zu erhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen, ist eine Inspektion durch eine der zugelassenen Inspektionsstellen erforderlich. Ein Verzeichnis der zugelassenen Unternehmen, einschließlich Normec QS, ist auf der SIKB-Website zu finden.

Normec QS akkreditiert und ministeriell anerkannt für AS SIKB 6900

Normec QS ist vom Akkreditierungsrat akkreditiert und für die Durchführung ministeriell anerkannt:

  • Inspektionen gemäß AS 6900 - 6901 Inspektion bei IBC-Bauarbeiten
  • Inspektionen gemäß AS 6900 - 6902 Überprüfung des Zustands von IBC-Arbeiten

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