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Weniger Beweise für PQ - Das 17. Update ist da!

Weniger Evidenz für PQ - Die 17. Fortschreibung ist da!

Seit dem 15. Mai 2024 ist die 17. Fortschreibung der Empfehlungen nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V durch den GKV-Spitzenverband in Kraft.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Weniger Dokumentation

Das wichtigste Stichwort der 17. Aktualisierung ist wohl "Entbürokratisierung". Viele "allgemeine Anforderungen" und "organisatorische Anforderungen" - in diesem Fall Selbsterklärungen - wurden gestrichen, weil sie laut GKV keine Auswirkungen auf die Präqualifikation haben und oft schon von anderen Stellen geprüft werden.

Auch die räumlichen Anforderungen wurden für einige Versorgungsbereiche (VB) angepasst. So muss für die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen (VB 17A) nicht mehr nachgewiesen werden, dass eine Liege vorhanden ist, da die Versorgung nach der Richtlinie stehend erfolgt.

Besonders freuen werden sich die Leistungserbringer darüber, dass kein Auszug aus dem Gewerbezentralregister mehr vorgelegt werden muss. Die Beschaffung dieses Dokuments war oft sehr zeitaufwändig. Ohne diesen Nachweis konnte die Präqualifikation nur unter Vorbehalt erteilt werden.

Und noch etwas ist neu: Nach dem 17. Update kann die Baudokumentation nur noch per Video vorgelegt werden. Das erleichtert den Dienstleistern die Nachweisführung.

Nur noch eine VB für Friseurmeister

Friseurmeisterinnen und Friseurmeister, die sowohl konfektionierten als auch maßgefertigten Haarersatz anbieten wollen, müssen nur noch die VB 34B beantragen, da hier die gleichen räumlichen und sachlichen Voraussetzungen gelten wie bei der VB 34A.

Neu VB 19C

Der Hausnotrufdienst wurde von VB 19B in 19C umgegliedert. Dadurch ist es einfacher geworden, die zu erbringenden Nachweise für die Bereitstellung von Hausnotrufsystemen anzupassen. Für diesen Pflegebereich muss nun eine Selbsterklärung und eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen vorgelegt werden. Bis zur Umqualifizierung kann der Hausnotrufdienst jedoch weiterhin nach VB 19B mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Neue Qualifikationen

Mit der Schaffung neuer Qualifikationen für das Berufsmanagement hat der GKV-Spitzenverband den Kriterienkatalog an die aktuelle Vielfalt der Berufsausbildungen angepasst. Dadurch kann in vielen Fällen eine Prüfung gleichwertiger Qualifikationen vermieden werden.

Normec VQZ hat bereits alle neuen Anforderungen in die Antragsformulare und Nachweislisten eingearbeitet, so dass Sie ab sofort von den reduzierten Dokumentationsanforderungen profitieren können.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte auf dem üblichen Weg an uns.

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