Inkrafttreten des Gesetzes über die Einreise von Arbeitnehmern (Wtta) um ein Jahr verschoben
Die scheidende Ministerin für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, Karien van Gennip, hat in einem Schreiben vom 13.05.2024 und einem darauffolgenden korrekten Schreiben vom 14.05.2024 an die Abgeordnetenkammer darauf hingewiesen, dass der derzeitige Zeitplan für das Gesetz über die Zulassung von Arbeitnehmern (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, Wtta) mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2025 nicht mehr realisierbar ist. In jedem Fall kann das Inkrafttreten nicht vor dem 1. Januar 2026 erfolgen, womit das Verbot der Entsendung von Arbeitskräften ohne Zulassung frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird.
Vorgesehene Durchführungsstelle Dienst Justis
Dienst Justis ist die vorgesehene Stelle, die im Auftrag des Ministers für SZW mit der Erteilung von Genehmigungen beginnen soll, sowie mit den anderen Aufgaben, die dem Minister für SZW im Wtta zugewiesen werden. Dienst Justis führt derzeit einen Implementierungstest durch, für den es mehr Zeit benötigt als ursprünglich angenommen. Der Dienst Justis erwartet, dass er dem Minister die Ergebnisse bis spätestens 15. Juli 2024 vorlegen kann. Sollte sich herausstellen, dass Justis die Wtta nicht umsetzen kann, wird sich der Minister nach einer anderen Partei, einem anderen Exekutivzweig der Zentralregierung umsehen. Justis ist im Gesetzestext nicht namentlich genannt, so dass sie dies bei Bedarf leicht tun könnte.
Minister van Gennip: "Die Einführung des Zulassungssystems ist ein umfangreicher, komplexer und riskanter Prozess. Ich möchte daher die Ergebnisse des Implementierungstests zusammen mit Justis sorgfältig abwägen. Außerdem sind Vereinbarungen mit Justis und dem Ministerium für Justiz und Sicherheit erforderlich, unter anderem über die Verwaltung und die Finanzierung. Ich gehe davon aus, dass ich dafür insgesamt etwa zwei Monate benötige. Ich beabsichtige, Ihr Haus im Oktober nächsten Jahres über die Prüfung der Umsetzung von Justis und meine anschließende Entscheidung darüber zu informieren."
Weniger Vorschriften, einschließlich Normenrahmen
Für eine Reihe von Themen enthält der Gesetzentwurf eine Grundlage für weitere Regelungen in einer Verordnung im Rat (AMvB) oder in einer Ministerialverordnung. Diese Verordnungen wurden in diesem Frühjahr unter www.internetconsultatie.nl zur Konsultation veröffentlicht. Die Abgeordnetenkammer hat darum gebeten, dass die dem Gesetzentwurf beigefügte Verordnung im Rat und die Ministerialverordnung rechtzeitig vor der Plenardebatte über den Gesetzentwurf an die Abgeordnetenkammer übermittelt werden.
Der Entwurf der AMvB wurde verschiedenen Gremien zur Überprüfung und Beratung vorgelegt und zur Konsultation im Internet veröffentlicht. Die Internet-Konsultation ist inzwischen abgeschlossen, und es sind 25 Antworten eingegangen. Die Bearbeitung aller Antworten, Überprüfungen und Ratschläge ist weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen, so der Minister. Auch die Steuer- und Zollverwaltung muss dem Minister noch eine Umsetzungsprüfung vorlegen. Sobald diese eingegangen ist, kann der Entwurf der Verordnung im Rat zur Konsultation durch den Staatsrat vorbereitet werden.
Teil der Ministerialverordnung sind der Normenrahmen und der Inspektionsplan. Dies sind die Themen, denen unsere besondere Aufmerksamkeit gilt. Normec VRO hat am 11. April eine ausführliche und öffentliche Antwort auf diese Internetkonsultation gegeben.
Unterschied zwischen den Briefen an das Parlament
Normec VRO hat für Sie die Unterschiede zwischen den Schreiben vom 13.05.2024 und 14.05.2024 an die Abgeordnetenkammer herausgearbeitet. Wie vom Minister angegeben, handelt es sich bei dem zweiten Schreiben um eine nachträgliche Änderung der korrekten Fassung des Schreibens.
Zeitplan der Einführung:
- Im ersten Schreiben heißt es, dass die Einführung des Zulassungssystems später erfolgen wird als zuvor angekündigt, nämlich erst am 1. Januar 2026.
- Im zweiten Schreiben wird deutlich betont, dass der Zeitplan um ein Jahr, ebenfalls auf den 1. Januar 2026, vorverlegt wird, und es werden Einzelheiten zum Anreiz für die Darlehensgeber und zum Inkrafttreten der Vollstreckung genannt.
Rolle des Dienstes Justis:
- In beiden Schreiben wird die Rolle des Dienstes Justis bei der Umsetzung des Zulassungssystems beschrieben. Im ersten Schreiben wird erwähnt, dass Justis den Umsetzungstest bis zum 15. Juli durchführen wird.
- Im zweiten Schreiben wird ebenfalls auf den Umsetzungstest hingewiesen, jedoch hinzugefügt, dass der politische Inhalt des Systems intensiv mit Justis erörtert wurde und ebenfalls erwähnt wird, dass der Umsetzungstest bis spätestens 15. Juli stattfinden wird.
Untere Verordnung:
- In beiden Schreiben wird auf die Vorbereitung und Konsultation der AMvB und der Ministerialverordnung eingegangen. Im ersten Schreiben werden 18 öffentliche und 2 nicht-öffentliche Konsultationsantworten zur AMvB erwähnt. Im zweiten Schreiben werden 22 öffentliche und 3 nicht-öffentliche Konsultationsantworten erwähnt (insgesamt 25).
- In dem zweiten Dokument wird erwähnt, dass auch Pilotinspektionen durchgeführt wurden, um den Normenrahmen zu testen, was zeigt, dass praktische Schritte unternommen wurden, um die Antworten zu berücksichtigen.
Diese Unterschiede deuten darauf hin, dass einige Anpassungen und Verfeinerungen vorgenommen wurden, insbesondere bei der Beschreibung der Themen, dem Zeitplan für die Umsetzung und der Betonung der Zusammenarbeit mit dem Justitiellen Dienst und dessen Aufgaben.
Team von Quartiergebern
Das SZW hat ein Quartiermeisterteam zusammengestellt, mit dem Normec VRO regelmäßige Konsultationen abhält. Bei diesen Beratungen werden derzeit Umsetzungsfragen in Bezug auf den Normenrahmen und das Inspektionssystem erörtert. Normec VRO leistet hier einen aktiven Beitrag, bei dem viele relevante Anregungen gegeben werden.
Die Übergangsregelung
Mit der Verschiebung um mindestens ein Jahr verschieben sich auch die in der Übergangsregelung festgelegten Fristen nach vorne. Das Gesetz wird nun voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten, woraufhin die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde ab dem 1. Januar 2027 Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen wird. Die drei Spuren der Übergangsregelung sehen dann wie folgt aus:
- Ist das Unternehmen am 30. Juni 2026 bei der SNA registriert? Dann wird das Unternehmen bei seinem ersten Zulassungsantrag eine aktuelle Erklärung über die SNA-Registrierung anstelle eines Kontrollberichts auf der Grundlage des Rahmens für Zulassungsstandards vorlegen. Das Unternehmen wird dann in das öffentliche Zulassungsregister aufgenommen. Für Dritte ist in diesem Register nicht ersichtlich, dass die Zulassung nur auf der Grundlage der SNA-Bescheinigung erfolgt ist und daher noch nicht anhand des vollständigen Wtta-Regelwerks geprüft wurde;
- Ist das Unternehmen nicht SNA-registriert? Um die Übergangsregelung in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen vor dem 31. Dezember 2025 einen Antrag auf Zulassung beim Minister stellen und diesen vor dem 1. Juli 2026 auch tatsächlich vollständig einreichen. Beachten Sie, dass das Unternehmen nach der Antragstellung so schnell wie möglich einen positiven Inspektionsbericht vorlegen sollte, in dem die Prüfung anhand des vollständigen Wtta-Normenrahmens nachgewiesen wird, da das Unternehmen verpflichtet ist, sich nach besten Kräften zu bemühen. Die Bemühungspflicht bedeutet, dass das Unternehmen alle notwendigen Anstrengungen unternommen haben muss, um so schnell wie möglich einen Termin für eine Inspektion zu vereinbaren. Nur wenn eine Kontrollstelle wider Erwarten nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, gilt die Bemühungsverpflichtung als erfüllt;
- Alle anderen Unternehmen, die am oder nach dem 1. Juli 2026 einen Antrag stellen, fallen nicht unter die Übergangsregelung und müssen bis zum 1. Januar 2027 zugelassen werden, da sonst keine Arbeitnehmer entsandt werden dürfen.
Wie kann ich mich rechtzeitig vorbereiten?
Das Unternehmen ist bereits SNA-registriert
Wenn Sie bereits SNA-zertifiziert sind und Ihre Zulassung vor dem 30. Juni 2026 beantragen, können Sie das Übergangsrecht in Anspruch nehmen. Bei der Beantragung reichen Sie Ihre SNA-Registrierung anstelle eines Inspektionsberichts ein. Wie sieht nun der Zeitrahmen mit den erforderlichen Maßnahmen aus?
Heute - 1. Januar 2027
- Es ist von Vorteil, bereits eine SNA-Registrierung zu haben oder sie bald zu erhalten. Erstens, weil das Unternehmen nachweislich den SNA-Standard erfüllt, der die Grundlage für den Wtta-Standard ist. Zum anderen kann das Unternehmen sicher sein, dass es die Übergangsregelung in Anspruch nehmen kann und ab dem 1. Januar 2027 im Zulassungsregister steht. Damit ist das Unternehmen berechtigt, Personal an Dritte zu vermitteln.
- Enthält der Inspektionsbericht irgendwelche Mängel? Wenn ja, ist es jetzt an der Zeit, diese zu beheben, damit das Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 noch über einen zugelassenen Inspektionsbericht verfügt. Bei Nichtkonformitäten, die auf einer Stichprobe beruhen, ist immer das 4-O-System anzuwenden.
- Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Sie die zusätzlichen Normen des Normenrahmens in der kommenden Periode einhalten, damit das Unternehmen bei der ersten Inspektion des neuen Normenrahmens" positiv abschneidet. Gut zu wissen: Mit dem Übergangsrecht kann das Unternehmen nach dem 1. Januar 2027 einfach weiter outsourcen, entsenden und Payrolling betreiben, auch wenn es noch keinen positiven Prüfbericht auf der Grundlage des neuen Normenrahmens gibt!
- SNA entwickelt derzeit ein zusätzliches Modul Wtta, auf das sich ein SNA-registriertes Unternehmen freiwillig prüfen lassen kann. Dies hat keine Auswirkungen auf die laufende SNA-Registrierung. Dies hat den Vorteil, dass das Unternehmen den Peilstab in seine Organisation stecken kann und so Einblick erhält, ob die zusätzlichen Standardpunkte aus dem Wtta erfüllt werden. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die neuen und zusätzlichen Standardanforderungen noch nicht (vollständig) erfüllt sind, kann das Unternehmen bereits mit der Bearbeitung der noch nicht erfüllten Nichtkonformitäten beginnen.
- Wollen Sie jetzt wissen, ob Sie für die Wtta bereit sind? Stecken Sie den Peilstab in Ihr Unternehmen und beantragen Sie die Wtta-Vorinspektion bei Normec VRO. Diese Inspektion konzentriert sich auf alle Ergänzungen, die zum SNA-Gütezeichen, der Grundlage für den Wtta-Normenrahmen, hinzukommen, und wir können sie problemlos mit der SNA-Inspektion kombinieren. In Kombination mit einer SNA-Inspektion wird der Test der Vorinspektion zeigen, inwieweit die Organisation den Normenrahmen erfüllt, der bald für das Zulassungssystem für Vermieter gelten wird.
- Das Unternehmen muss sich vor dem 1. Juli 2026 bei der TI anmelden.
- Die Zulassungspflicht gilt dann ab dem 1. Januar 2027. Ist Ihr Unternehmen am 1. Januar 2027 nicht zugelassen? Dann dürfen Sie nicht mehr verleihen, müssen laufende Verträge kündigen und Ihre Belegschaft entlassen. Warten Sie also nicht zu lange und bereiten Sie sich darauf vor!
Das Unternehmen hat keine SNA-Registrierung
Heute - 31. Dezember 2025
- Machen Sie sich bald an die Arbeit, um die SNA-Registrierung zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie die Übergangsregelung in Anspruch nehmen und durch die SNA-Registrierung in das Register aufgenommen werden können. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an Normec VRO.
- Ist Ihr Antrag auf Zulassung ohne SNA vor dem 1. Juli 2026 unerwartet? Dann melden Sie dies dem Minister bis spätestens 31. Dezember 2025, um das Übergangsrecht zu nutzen. Denken Sie daran, dass Sie nach einem Antrag vor dem 1. Juli 2026 so schnell wie möglich einen (positiven) Wtta-Inspektionsbericht vorlegen müssen. Denn Sie sind verpflichtet, sich anzustrengen: Wenn eine Kontrollstelle Zeit hat, muss sich Ihr Unternehmen einer Kontrolle auf der Grundlage des gesamten Wtta-Normenrahmens unterziehen.
1. Januar 2026 - 1. Juli 2026
- Sorgen Sie dafür, dass Sie bis zum 1. Juli 2026 eine SNA-Registrierung und einen VOG erhalten.
- Beantragen Sie die Zulassung bei der Zulassungsstelle (TI) vor dem 1. Juli 2026. Dies ist eine neue, unabhängige staatliche Einrichtung.
- Melden Sie sich dann bei Normec VRO an, die das Audit des neuen Normenrahmens durchführen wird.
- Auf der Grundlage des Audits erhalten Sie einen Berichtsentwurf, nach dem Sie alle festgestellten Unstimmigkeiten berichtigen können.
- Anschließend sendet Normec VRO den endgültigen Prüfbericht an die TI.
- Die TI entscheidet, ob Sie sofort zugelassen werden oder eine Erholungsphase einhalten müssen.
Ein guter Start ist die halbe Miete. Und auch wenn das alles sehr viel erscheint: Wenn Sie das SNA-Gütezeichen besitzen, erfüllen Sie den Normenrahmen bereits größtenteils.
Praktische Checkliste für Entleiher
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1.
Melden Sie vor dem 31. Dezember 2025, dass Sie die Zulassung beantragen werden
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2.
Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde (TI) vor dem 1. Juli 2026
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3.
Besitzen Sie das SNA-Zertifikat vor dem 1. Juli 2026
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4.
Vor dem 1. Juli 2026 im Besitz eines VOG sein
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5.
Sie müssen in der Lage sein, die Kaution vor dem 1. Juli 2026 zu überweisen.
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6.
Vor dem 1. Juli 2026 die Voraussetzungen für den festgelegten Normenrahmen erfüllen
Tipps von Normec VRO für Darlehensgeber
- Wenn Sie (noch) nicht über das SNA-Gütesiegel verfügen, sollten Sie es bald erwerben, um sicherzustellen, dass Sie im Jahr 2026 über die Übergangsregelung in das obligatorische System aufgenommen werden können. Wenden Sie sich dazu an Normec VRO.
- Wenn Sie bereits über das SNA-Gütezeichen verfügen, informieren Sie sich über die Ergänzungen, die es geben wird, und werfen Sie einen Blick auf Ihre Organisation, indem Sie bei Normec VRO eine Vorinspektion beantragen. Setzen Sie die Punkte auf das sprichwörtliche "i" und seien Sie auf die Wtta vorbereitet.
Tipps von Normec VRO für Entleiher
- Vergewissern Sie sich jetzt, dass Sie mit Parteien zusammenarbeiten, die das SNA-Gütezeichen für die Bereitstellung von Arbeitskräften besitzen. Dann wissen Sie, dass Sie mit Unternehmen zusammenarbeiten, die im Jahr 2026 über eine Übergangsregelung in das obligatorische Zulassungssystem aufgenommen werden können. Denn ab dem 1. Januar 2027 gilt für nicht zugelassene Verleiher ein Verleihverbot.
Seien Sie darauf vorbereitet, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Unternehmen weiterlaufen kann.
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