WTTA tritt ab 2027 in Kraft
Am 15. April 2025 hat die Abgeordnetenkammer das WTTA (Gesetz über die Zulassung zur Entsendung von Arbeitnehmern) verabschiedet. Nun ist auch der vorgesehene Zeitrahmen klar: Das neue Zulassungssystem wird am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dies hat Sozial- und Arbeitsminister Van Hijum in einem Schreiben an die Abgeordnetenkammer angekündigt.
Was wird sich ändern?
Ab 2027 dürfen nur noch Arbeitsvermittlungsagenturen mit offizieller Zulassung Personal verleihen. Unternehmen müssen vor dem 1. Januar 2027 einen Antrag beim SZW-Ministerium stellen, um in den Genuss des Übergangsrechts zu kommen. Ohne Genehmigung riskieren sowohl Entleiher als auch Verleiher ab 2028 eine Geldstrafe.
Nach Ansicht von Minister Van Hijum ist dies ein notwendiger Schritt, um gegen unseriöse Praktiken vorzugehen:
"Wir brechen das Verdienstmodell der unseriösen Arbeitsvermittler. Nur Unternehmen, die die Menschen anständig behandeln, haben noch eine Zukunft."
Die wichtigsten Daten auf einen Blick
- 1.11.2026 - 1.1.2027: Antrag an das Ministerium für Übergangsrecht
- 1. Januar 2027: Inkrafttreten des Gesetzes und Beginn des Zulassungsverfahrens
- 1. Juli 2027: Frist für die Einreichung des Zulassungsantrags
- 1 Jan 2028: Beginn der Durchsetzung durch die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde
Zulassung nur, wenn Gesetze und Vorschriften eingehalten werden
Die Zulassung ist nur nach einer Integritäts- und Compliance-Bewertung möglich. Die Bedingungen umfassen:
- Führungszeugnis (VOG)
- Nachweis der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften
- Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro
Ein spezielles Referat im Ministerium prüft die Anträge und kann bei Fehlverhalten die Zulassung aussetzen oder widerrufen.
Jetzt vorbereiten
Der WTTA erfordert eine gründliche Vorbereitung. Normec VRO unterstützt Organisationen auf dem Weg zur Zulassung, unter anderem
- Erlangung des SNA-Gütezeichens
- Bewertung über das freiwillige WTTA-Modul
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