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Präqualifizierung

Die Normec VQZ ist seit dem 23. Dezember 2010 als Präqualifizierungsstelle nach § 126 Abs. 1a SGB V für alle Bereiche der pflegerischen Versorgung benannt. Ein Präqualifizierungsverfahren dient dazu, anhand festgelegter Kriterien zu prüfen, ob ein Leistungserbringer grundsätzlich geeignet ist, bestimmte Versorgungsformen zu erbringen und dafür ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Eignungsprüfung vor jedem Vertragsabschluss. Ziel ist es, eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, Verwaltungsabläufe deutlich zu vereinfachen und die Transparenz und Planungssicherheit im Hilfsmittelbereich zu erhöhen.

Im Einzelnen

  • Einzelfallprüfungen zur Feststellung der Eignung entfallen, wenn die Leistungserbringer unser Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen und eine entsprechende Bestätigung erhalten haben.
  • Der zeitliche, administrative und finanzielle Aufwand für die Eignungsprüfungen wird auf ein Minimum reduziert, ohne dass die Qualität herabgesetzt wird.
  • Die Präqualifizierungsbestätigungen der Normec VQZ sind von allen Krankenkassen anzuerkennen.
  • Unsere Präqualifizierungsbestätigungen behalten grundsätzlich fünf Jahre Gültigkeit, so dass in dieser Zeit lediglich ein Antragsverfahren auf Feststellung der Eignung absolviert werden muss.
  • Alle akkreditierten Präqualifizierungsstellen unterliegen der Überwachung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS.
  • Das Nichtzustandekommen von Verträgen allein aufgrund fehlender Eignungsnachweise wird vermieden.
  • Die Krankenkassen erhalten vom GKV-Spitzenverband jeweils aktuelle Übersichten über die präqualifizierten Leistungserbringer, so dass die Ergebnisse der Präqualifizierungsverfahren zeitnah und ohne weiteren Aufwand im Vertragsgeschäft berücksichtigt werden können; dies ist insbesondere vorteilhaft im Falle von Einzelvereinbarungen nach § 127 Abs. 3 SGB V.

Folgen Sie diesen Schritten

  • Den richtigen Antrag, sowie die dazugehörige Anlage herunterladen und vollständig ausfüllen. Die Anlage unterscheidet sich je nach beruflicher Qualifikation.
  • Die ausgefüllten Dokumente können sie uns dann an unsere E-Mail-Adresse für die Präqualifizierung zusenden: pq-vqz@normecgroup.com
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und wir machen eine Antragsannahmeprüfung.
  • Ist der Antrag korrekt, erhalten Sie eine Annahmebestätigung mit Ihrer Verfahrensnummer. Damit haben Sie mit uns einen Vertrag geschlossen.
  • Spätestens jetzt erhalten Sie eine Nachweisliste und Sie können die entsprechenden Nachweise einreichen.
  • Ordnen Sie alle Nachweise bitte unbedingt Ihrer Verfahrensnummer zu und schicken diese ebenfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse.
  • Jetzt ist unser Team für Sie an der Arbeit.
  • Fehlen Nachweise oder sind diese nicht eindeutig genug, erhalten Sie E-Mails mit entsprechenden Hinweisen.
  • Wenn alles passt, treffen wir nach einer erneuten Bewertung die Zertifizierungsentscheidung.
  • Sie erhalten, wieder per E-Mail, ein Präqualifizierungszertifikat für Ihre Unterlagen, wir geben noch flink die Daten in die Datenbank der Krankenkassen ein.

Präqualifizierungskosten

Die Gebühren für unsere Tätigkeiten sind moderat und orientieren sich immer am jeweiligen Aufwand. Im Vergleich zählen wir sicher zu den kostengünstigsten Präqualifizierungsstellen. Und dafür bieten wir eine große Kundenorientierung. Zur besseren Übersicht, siehe unsere Gebührenliste. Die Gebühren gelten als Pauschalen je Antrag, je Betriebsstätte, je IK-Nummer für alle Versorgungsbereiche eines Antrages.