Refueleu aviation: neue Regelung für einen nachhaltigen Luftverkehr
Die Europäische Union strebt mit dem Fit-for-55-Paket eine Reduzierung der Emissionen um 55 % bis 2030 an. Ein wichtiger Teil dieses Pakets ist die Verordnung (EU) 2023/2405, besser bekannt als ReFuelEU Aviation, die am 31. Oktober 2023 verabschiedet wurde.
Diese Verordnung zielt darauf ab, den Luftfahrtsektor durch folgende Maßnahmen nachhaltiger zu gestalten:
- Förderung der Verwendung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF)
- Begrenzung des Tankens von Treibstoff (Mitführen von zusätzlichem Treibstoff, um anderswo billiger tanken zu können)
- Verbesserung der Transparenz und Berichterstattung über den Treibstoffverbrauch
Normec Verifavia unterstützt Luftfahrtunternehmen mit der unabhängigen Überprüfung von Emissions- und Treibstoffdaten, damit Sie die Verordnung einhalten und vertrauensvoll berichten können.
Unser Ansatz
Normec Verifavia verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Validierung, Verifizierung und Auditierung im Luftfahrtsektor. Unsere Spezialisten führen eine gründliche Bewertung der Emissionsdaten und Betriebsparameter durch.
Dies ermöglicht es Ihnen:
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1.
die europäischen Vorschriften einhalten
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2.
Transparent über den Kraftstoffverbrauch zu berichten
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3.
Minimierung der Risiken bei der Einhaltung von Vorschriften
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4.
Vertrauen bei Aufsichtsbehörden und Interessengruppen aufbauen
Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Überprüfung von Luftfahrzeugen bieten wir zuverlässige und genaue Überprüfungsdienste.
Wer muss sich an die ReFuelEU Aviation-Verordnung halten?
Die ReFuelEU Aviation-Verordnung gilt für verschiedene Parteien im Luftfahrtsektor:
- Luftfahrzeugbetreiber
- Lieferanten von Flugkraftstoff
- EU-Flughäfen
- Leitungsorgane von Flughäfen
Ein Luftfahrzeugbetreiber fällt unter die Verordnung, wenn er im vorangegangenen Berichtszeitraum folgende Flüge durchgeführt hat
- Mindestens 500 gewerbliche Passagierflüge, oder
- mindestens 52 Frachtflüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union ausgingen.
Ein EU-Flughafen ist ein Flughafen, der jährlich abfertigt:
- mehr als 800.000 Fluggäste abfertigt, oder
- mehr als 100.000 Tonnen Fracht.
Was bedeutet ReFuelEU Aviation in der Praxis für Ihr Unternehmen?
- Sie müssen über den Treibstoffverbrauch und die SAF-Nutzung berichten.
- Sie müssen die Mindestanteile für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) einhalten
- Sie müssen verhindern, dass derselbe SAF im Rahmen verschiedener Programme mehrfach gezählt wird.
- Sie müssen Berichte über das EASA-Nachhaltigkeitsportal einreichen.
- Sie müssen transparente und überprüfbare Daten bereitstellen.
Fachwissen über Emissionen und Verifizierung in der Luftfahrt
Normec Verifavia ist eine weltweit anerkannte Organisation für die Emissionsprüfung im Luftfahrtsektor.
Unsere Experten verfügen über fundierte Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Berichterstattung über Emissionen und Treibstoff
- Europäische Luftfahrtvorschriften
- Überwachungsmethoden und Kontrollsysteme
- Verifizierung nach internationalen Standards
Während der Verifizierung überprüfen wir unter anderem:
- Flugdaten und Treibstoffverbrauch
- Überwachungsmethoden
- Interne Kontrollsysteme
- Konsistenz und Vollständigkeit der Berichte
Die Verifizierung wird gemäß ISO 17029:2019 und ISO 14065:2020 durchgeführt, um einen unabhängigen und zuverlässigen Verifizierungsprozess zu gewährleisten.
Vorbereitet auf die Zukunft der nachhaltigen Luftfahrt
Der Luftfahrtsektor befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel hin zu geringeren Emissionen und nachhaltigeren Kraftstoffen. Mit ReFuelEU Aviation unternimmt die Europäische Union einen wichtigen Schritt in Richtung einer Zukunft, in der nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF) eine zentrale Rolle spielt.
Wenn Sie Ihre Berichterstattung und Überprüfung richtig organisieren, können Sie nicht nur die Vorschriften einhalten, sondern auch zu einem nachhaltigeren und transparenteren Luftfahrtsektor beitragen.
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Häufig gestellte Fragen
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ReFuelEU Aviation ist eine europäische Verordnung, die die Verwendung von nachhaltigem Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF) fördert und die Fluggesellschaften zu einer transparenten Berichterstattung über den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen verpflichtet.
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Die Verordnung gilt für:
- Luftfahrzeugbetreiber
- Treibstofflieferanten
- EU-Flughäfen
- FlughafenbetreiberWenn bestimmte Schwellenwerte für Flüge oder Passagiere überschritten werden, unterliegen die Organisationen den Verpflichtungen der Verordnung.
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Nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF) ist eine nachhaltigere Art von Flugkraftstoff, der aus erneuerbaren Ressourcen oder Abfällen hergestellt wird. SAF kann die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus im Vergleich zu konventionellem Paraffin erheblich reduzieren.
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Auftanken bedeutet, dass die Flugzeuge zusätzlichen Treibstoff mitführen, um an anderer Stelle billiger tanken zu können. Dadurch erhöht sich jedoch das Gewicht des Flugzeugs, was zu einem höheren Treibstoffverbrauch und höheren Emissionen führt. ReFuelEU Aviation möchte diese Praxis daher einschränken.
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Eine wichtige Frist ist der 31. März. Vor diesem Datum müssen die Luftfahrzeugbetreiber ihren Jahresbericht über das EASA-Nachhaltigkeitsportal einreichen.
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In einigen Fällen können Luftfahrzeugbetreiber befristete Ausnahmen beantragen, z. B. für bestimmte Kurzstrecken oder Flughäfen auf Inseln ohne Schienen- oder Straßenverbindung.
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Normec Verifavia unterstützt Organisationen mit:
- Unabhängige Überprüfung von Treibstoff- und Emissionsdaten
- Überprüfung von Berichten und Überwachungsmethoden
- Erstellung von Verifizierungsberichten
- Beratung zur Einhaltung der europäischen Vorschriften -
Die ReFuelEU Aviation-Verordnung gilt für Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge von EU-Flughäfen aus durchführen. Die Verpflichtungen gelten, wenn ein Betreiber im vorangegangenen Berichtszeitraum (1. Januar - 31. Dezember) mindestens Folgendes durchgeführt hat
- 500 gewerbliche Passagierflüge, oder
- 52 gewerbliche Frachtflüge von EU-Flughäfen aus durchgeführt hat. -
Luftfahrzeugbetreiber müssen sicherstellen, dass bei Flügen, die von EU-Flughäfen starten, genügend Treibstoff für den geplanten Flug vorhanden ist.
Gemäß Artikel 5 der ReFuelEU Aviation-Verordnung muss die jährliche Gesamtmenge an Treibstoff, die an einem bestimmten EU-Flughafen getankt wird, mindestens 90 % des gesamten Treibstoffbedarfs des Betreibers an diesem Flughafen betragen.
Mit dieser Verpflichtung soll das Auftanken von Treibstoff verhindert werden. -
Gemäß Artikel 8 der ReFuelEU-Luftfahrtverordnung müssen Luftfahrzeugbetreiber der zuständigen Behörde jährlich einen geprüften Bericht vorlegen.
Der erste Bericht muss im Jahr 2025 und danach jährlich bis zum 31. März (Jahr N+1) vorgelegt werden. Der Bericht muss Folgendes enthalten:Der Bericht muss Folgendes enthalten:
Treibstoffbericht
- Gesamtzahl der Flüge von EU-Flughäfen aus
- Gesamtzahl der Flugstunden von EU-Flughäfen aus
- Gesamter jährlicher Treibstoffbedarf (Flugkraftstoff und Taxikraftstoff) der EU-Flughäfen
- Gesamtmenge des aufgetankten Treibstoffs pro EU-Flughafen
- Jährliche Menge an nicht aufgetanktem Treibstoff
- Menge an zusätzlichem Treibstoff, der aus Sicherheitsgründen getankt wurdeSAF-Beschaffungsbericht
- Gesamtmenge an erneuerbarem Flugkraftstoff (SAF), der für regulierte Flüge gekauft wurde
- Details pro SAF-Kauf, wie z.B.
o Lieferant
o Losnummer
o Menge (Tonnen)
o Kraftstoffkategorie
o Verwendete Rohstoffe
o Lebenszyklus-Emissionen
- SAF, die im Rahmen von Systemen wie:
o EU ETS
o CH ETS
o CORSIA
o Andere marktbasierte Maßnahmen
- SAF, die nicht im Rahmen anderer Systeme beansprucht werdenErklärung
Der Betreiber muss erklären, dass dieselben SAF-Lose nicht mehrfach im Rahmen verschiedener Emissionsregelungen beansprucht wurden. -
Ab 2025 können Geldbußen verhängt werden, wenn ein Betreiber seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 5 nicht nachkommt, einschließlich der Anforderung, dass mindestens 90 % des Kraftstoffs getankt werden muss.
Die Höhe der Geldbußen wird von den Mitgliedstaaten festgelegt, beträgt aber mindestens
das Doppelte des durchschnittlichen jährlichen Kraftstoffpreises × die Gesamtmenge des nicht aufgetankten Kraftstoffs. -
In einigen Fällen kann Kraftstoff nachgetankt werden, um die Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission zu erfüllen.
Beispiele hierfür sind Situationen wie:
- Treibstoffmangel am Zielort
- Treibstoffverunreinigung am Zielort (bestätigt durch ein NOTAM)
- Betriebsbeschränkungen an bestimmten Flughäfen, wie z. B:
o Sehr lange Transitzeiten
o Begrenzte Flughafenkapazität während der HauptverkehrszeitenIn solchen Fällen sollte der Betreiber im Bericht angeben, welche Flughäfen und Flüge betroffen sind.
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Nein. Die Verpflichtung, einen Mindestanteil an nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) anzubieten, liegt bei den Kraftstofflieferanten auf EU-Flughäfen.
Die Verpflichtungen für Flugzeugbetreiber konzentrieren sich hauptsächlich auf die Vermeidung von Betankungen.
Da die Treibstofflieferanten verpflichtet sind, ihrem Treibstoff SAF beizumischen, werden die Betreiber in der Praxis Treibstoff tanken, der einen Mindestanteil an SAF enthält.