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Schweizer Emissionshandelssystem

  • Einhaltung des Schweizer ETS durch unabhängige Prüfung der Emissionsberichte - Gewährleistung einer transparenten CO₂-Berichterstattung und -Einhaltung für Flüge in die und aus der Schweiz
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Schweizer Emissionshandelssystem (CH ETS) für die Luftfahrt

Das Schweizer Emissionshandelssystem (CH ETS) ist ein vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) verwaltetes Emissionshandelssystem. Das System funktioniert nach dem Cap-and-Trade-Prinzip, d.h. die Fluggesellschaften müssen für ihre CO₂-Emissionen Emissionszertifikate besitzen.

Seit 2020 ist das CH-ETS an das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) gekoppelt. Dadurch können die Emissionsrechte zwischen beiden Systemen anerkannt und die Berichterstattung effizienter gestaltet werden.

Das System stützt sich auf das Bundesgesetz über die Reduktion von CO₂-Emissionen (CO₂-Gesetz) und wird durch die CO₂-Verordnung weiter geregelt. Normec Verifavia unterstützt Fluggesellschaften mit der unabhängigen Prüfung von Emissionsberichten gemäss den Anforderungen des CH ETS.

Unser Ansatz

Normec Verifavia bietet umfassende Unterstützung bei der Verifizierung von Emissionsberichten im Rahmen des Schweizer ETS.

Unsere Dienstleistungen helfen Organisationen dabei:
- die CH ETS-Vorschriften einzuhalten
- Transparent und zuverlässig zu berichten
- Compliance-Risiken zu reduzieren
- Strafen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden

Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Verifizierung und Auditierung im Luftfahrtsektor verfügen wir über das Fachwissen, um Emissionsdaten genau zu bewerten.

Anwendungsbereich des Schweizer ETS für die Luftfahrt

Wenn eine Fluggesellschaft unter das EU-ETS fällt, fällt sie automatisch auch unter das CH-ETS, wenn sie bestimmte Flüge durchführt.

Im Rahmen des CH-ETS sind unter anderem die folgenden Flüge eingeschlossen
- Inlandsflüge innerhalb der Schweiz
- Flüge von der Schweiz in die EWR-Länder, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage
- Flüge von der Schweiz nach dem Vereinigten Königreich

Wenn ein Betreiber nicht unter das EU-ETS fällt, gelten die folgenden Schwellenwerte:
- Mehr als 243 Flüge pro Periode (drei aufeinanderfolgende Viermonatszeiträume), oder
- mehr als 10.000 Tonnen CO₂ pro Jahr für gewerbliche Betreiber
- mehr als 1.000 Tonnen CO₂ pro Jahr für nichtgewerbliche Betreiber

Betreiber, die als Kleinemittenten eingestuft werden, können ihre Emissionen mit dem Small Emitters Tool (SET) schätzen.

Was bedeutet das in der Praxis für Ihr Unternehmen?
- Sie müssen die Emissionen gemäß einem genehmigten Überwachungsplan überwachen
- Sie müssen einen geprüften jährlichen Emissionsbericht vorlegen
- Sie müssen genügend Emissionszertifikate abgeben, um Ihre Emissionen abzudecken.
- Sie müssen Verbesserungsberichte vorlegen, wenn Abweichungen festgestellt werden.
- Sie müssen gemäß den Anforderungen der zuständigen Behörde Bericht erstatten.

Alles aus einer Hand: Verknüpfung von EU ETS und CH ETS

Aufgrund der Verbindung zwischen dem EU- und dem CH-ETS gilt das Prinzip der einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop).

Dies bedeutet, dass Fluggesellschaften, die beiden Systemen unterliegen:
- von einem einzigen zuständigen Staat verwaltet werden
- einen Überwachungsplan einreichen
- einen jährlichen Emissionsbericht einreichen
- ein einziges Registerkonto für Emissionszertifikate verwenden
- Zertifikate über ein einziges Verfahren zurückgeben

Dieser Ansatz verringert den Verwaltungsaufwand und vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften für die Betreiber.

Kompetenz in der Emissionsprüfung 

Normec Verifavia ist eine weltweit anerkannte Organisation für die Emissionsprüfung im Luftfahrtsektor.

Unsere Spezialisten verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit:
- Überprüfung des EU ETS
- UK ETS Verifizierung
- Schweizer ETS-Verifizierung
- Überwachungsmethoden und Emissionsberichterstattung

Alle Verifizierungen werden in Übereinstimmung mit internationalen Standards durchgeführt, darunter:
- ISO 17029:2019
- ISO 14065:2020

So können wir eine zuverlässige und unabhängige Prüfung der Emissionsberichte garantieren.

Internationaler Emissionshandel im Luftverkehr

Emissionshandelssysteme wie EU ETS, UK ETS und CH ETS spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Reduzierung der Emissionen im Luftfahrtsektor. Wenn Sie Ihre Emissionsberichte rechtzeitig prüfen lassen und sicherstellen, dass Ihre Überwachungsprozesse in Ordnung sind, können Sie:
- Transparent über Emissionen berichten
- das Risiko von Sanktionen verringern
- einen Beitrag zu den internationalen Klimazielen leisten

Normec Verifavia unterstützt Sie bei jedem Schritt des Prozesses, vom Überwachungsplan bis zum Verifizierungsbericht.

Möchten Sie mehr über das Schweizer Emissionshandelssystem (CH ETS) erfahren?

Häufig gestellte Fragen

Das CH ETS ist das Schweizer Emissionshandelssystem für CO₂-Emissionen. Das System funktioniert nach dem Cap-and-Trade-Prinzip, bei dem die Fluggesellschaften für ihre Emissionen Emissionszertifikate benötigen.

Seit 2020 sind das Schweizer EHS und das EU-EHS miteinander verknüpft, so dass die Zertifikate zwischen den beiden Systemen anerkannt werden können und die Betreiber ihre Meldungen über eine einzige Anlaufstelle abgeben können.

Unter das CH ETS fallen folgende Flüge:
- Inlandsflüge innerhalb der Schweiz
- Flüge von der Schweiz in die EWR-Länder
- Flüge von der Schweiz nach dem Vereinigten Königreich

Die Fluggesellschaften müssen ihren geprüften jährlichen Emissionsbericht bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Behörde einreichen.

Die Betreiber müssen bis zum 30. September des Jahres, das auf den Berichtszeitraum folgt, genügend Zertifikate abgeben, um ihre Emissionen zu decken.

Wenn bei der Überprüfung Unstimmigkeiten oder verbesserungswürdige Bereiche festgestellt werden, muss der Betreiber bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Verbesserungsbericht vorlegen.

Normec Verifavia unterstützt Fluggesellschaften mit:
- Verifizierung von Emissionsberichten
- Bewertung von Überwachungsplänen
- Unterstützung bei der ETS-Berichterstattung und -Einhaltung
- Vorbereitung auf Audits und Inspektionen

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und aufgrund der Verbindung zwischen dem Schweizer EHS und dem EU-EHS wird die Einhaltung der Vorschriften durch einen One-Stop-Shop-Ansatz erreicht. Das bedeutet, dass alle Verfahren wie Überwachung, Berichterstattung und Abgabe von Zertifikaten von einer einzigen zuständigen Behörde abgewickelt werden.

Für Betreiber mit Sitz in der Schweiz ist die zuständige Behörde das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Für andere Betreiber bleibt die zuständige Behörde dieselbe wie im Rahmen des EU-EHS.

Da das Schweizer EHS nach dem Prinzip der einzigen Anlaufstelle verwaltet wird, gelten die gleichen Fristen wie im EU-EHS. In den meisten Fällen muss der jährliche Emissionsbericht bis zum 31. März eingereicht werden.

Fluggesellschaften benötigen nur ein Luftfahrzeugbetreiberkonto für ihre Verpflichtungen im Rahmen beider Systeme.
- Fluggesellschaften, die von einem EWR-Mitgliedstaat verwaltet werden, verwenden das EU-Register.
- Fluggesellschaften, die von der Schweiz verwaltet werden, verwenden das Schweizer Register.

Ja. Aufgrund der Verbindung zwischen den beiden Systemen können sowohl EU-ETS- als auch Schweizer ETS-Zertifikate zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen beider Programme verwendet werden. Dies gilt auch für kostenlose Zertifikate, die im Rahmen beider Systeme zugeteilt werden.

Nein. Seit dem 1. Januar 2020 ist das Schweizer EHS an das EU-EHS gekoppelt. Dies ermöglicht den Austausch von Emissionszertifikaten und die Organisation der Berichterstattung über ein gemeinsames System.

Ja. Die Schweizer Behörden haben die Gratiszertifikate auf der Grundlage der Tonnenkilometerdaten für 2018 zugeteilt. Die Betreiber können weiterhin kostenlose Zertifikate beantragen, indem sie dem BAFU verifizierte Tonnenkilometerdaten für 2018 übermitteln.

Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte Vorlage für den jährlichen Emissionsbericht im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) entwickelt, die die Berichterstattung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) und des Schweizer EHS in einem Dokument ermöglicht. Die Vorlage basiert auf dem bestehenden VRE-Format, enthält aber zusätzliche Abschnitte für die Berichterstattung im Rahmen des Schweizer ETS.

Weitere Informationen und die neuesten Vorlagen sind auf der Website des BAFU verfügbar.