Was ist der Energieeffizienz-Managementplan für Schiffe (SEEMP)?
Der Energieeffizienz-Managementplan für Schiffe (SEEMP) wurde 2013 von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eingeführt und 2023 weiter aktualisiert. Der Plan bietet einen praktischen Rahmen, um Reedern dabei zu helfen, ihre Energieeffizienz und Umweltleistung zu verbessern.
Der SEEMP besteht aus drei Teilen:
- SEEMP Teil I – Managementplan zur Verbesserung der Energieeffizienz an Bord
- SEEMP Teil II – Plan zur Erfassung von Kraftstoffverbrauchsdaten
- SEEMP Teil III – Betriebsplan zur Verbesserung der Kohlenstoffintensität des Schiffes
Diese Teile unterstützen die internationale Strategie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Schifffahrt.
Erfassung und Meldung von Kraftstoffverbrauchsdaten
SEEMP Teil II konzentriert sich auf die Überwachung und Meldung des Kraftstoffverbrauchs von Schiffen. Dies unterstützt die internationalen Bemühungen zur Verringerung der Emissionen durch die Schifffahrt.
Auf der 82. Sitzung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) wurde die Entschließung MEPC.395(82) verabschiedet. Diese Änderung verschärft die Anforderungen an die Kraftstoffüberwachung und Datenerfassung.
Datenerfassung für bestehende Schiffe
Schiffe, die bereits vor dem 1. August 2025 Daten gemäß Anhang VI, Anlage IX des MARPOL-Übereinkommens erhoben haben, müssen diese Daten bis einschließlich 31. Dezember 2025 weiterhin erheben, um eine einheitliche Berichterstattung über das Kalenderjahr zu gewährleisten.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Schiffe auch die zusätzlichen Daten melden, die durch MEPC.395(82) eingeführt wurden.
Datenerhebung für neue Schiffe
Neue Schiffe, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, müssen von Beginn an alle erforderlichen Daten, einschließlich der zusätzlichen Daten, gemäß MEPC.395(82) melden.
Wichtige neue Meldepflichten
- Transportleistung – explizite Meldung von Ladungsdaten für eine genaue Berechnung
- Energieverbrauch im Hafen – Meldung des Energieverbrauchs während des Aufenthalts im Hafen
- Kraftstoff nach Emissionsquelle – getrennte Meldung für Hauptmotoren, Hilfsmotoren, Kessel und IGG
- Neue Definition von „unterwegs“ – obligatorische Meldung von BOSP (Begin of Sea Passage) und EOSP (End of Sea Passage)
So unterstützt Normec Verifavia Sie
Normec Verifavia unterstützt Reeder und Betreiber bei der Überprüfung von SEEMP Teil II und Teil III gemäß den geltenden IMO-Richtlinien.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Akkreditierte und unabhängige Überprüfung
Normec Verifavia ist nach ISO 17029 akkreditiert und führt Verifizierungen unter anderem für EU-ETS, EU-MRV, IMO-DCS, CII und FuelEU Maritime durch.
Umfassende Compliance-Lösung
Wir bieten die Verifizierung für SEEMP II, SEEMP III, EU-ETS, FuelEU, MRV und DCS in einem einzigen integrierten Prozess an.
Internationale Anerkennung
Normec Verifavia arbeitet mit wichtigen Flaggenstaaten wie Panama und Liberia zusammen und verfügt über Teilbefugnisse dieser Behörden sowie über vollständige Befugnisse der Flaggenstaaten Antigua & Barbuda, St. Kitts & Nevis, Palau, Vanuatu und der Dominikanischen Republik.
Digitale Integration
Automatisierte Systeme und API-Integrationen gewährleisten eine präzise Berichterstattung sowohl auf Schiffs- als auch auf Unternehmensebene.
Unabhängige Expertise
Unsere Auditoren bieten objektive Bewertungen auf der Grundlage transparenter Methoden und Vorschriften.
Vertrauen und Zuverlässigkeit
Verifizierte Daten stärken das Vertrauen der Interessengruppen und belegen die Einhaltung internationaler Umweltvorschriften.
Was bedeutet das in der Praxis für Sie?
- Sie erfüllen die IMO-Anforderungen an die Kraftstoffüberwachung und den CII
- Sie erhalten Einblick in die betriebliche Energieeffizienz
- Sie verringern das Risiko von Verstößen bei Audits
- Sie bereiten Ihre Flotte auf künftige Emissionsreduktionen vor
- Sie erhöhen die Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden und Interessengruppen
Operativer Plan zur Kohlenstoffintensität
SEEMP Teil III ist ein vorgeschriebener schiffsspezifischer Plan, in dem beschrieben wird, wie der Kohlenstoffintensitätsindikator (CII) und die Energieeffizienz eines Schiffes verbessert werden sollen.
Der Plan muss:
- regelmäßig aktualisiert werden
- überprüft werden
- an Bord aufbewahrt werden, zusammen mit einer Konformitätserklärung (CoC)
SEEMP Teil III ist seit dem 1. Januar 2023 verbindlich.
Inhalt von SEEMP Teil III
Der Plan muss unter anderem Folgendes enthalten:
- Den erforderlichen CII für die kommenden drei Jahre
- Den Ziel-CII auf der Grundlage geplanter betrieblicher Maßnahmen
- Einen Umsetzungsplan zur Erreichung der Zielwerte
- Verfahren zur Selbstbewertung und kontinuierlichen Verbesserung
- Einen Plan für Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass ein Schiff bei der CII-Bewertung die Note E erhält
Neue Überarbeitungsanforderungen
Alle Schiffe mit einem genehmigten SEEMP Teil III müssen das Dokument mit einem Umsetzungsplan für den Zeitraum 2026–2028 aktualisieren.
Diese Aktualisierung erfolgt gemäß den Leitlinien für die Überprüfung und Betriebsaudits durch die Verwaltung von Teil III des SEEMP (MEPC.347(78)).
Das Überprüfungsverfahren
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1.
Kontaktaufnahme
Der Kunde nimmt Kontakt mit dem Normec Verifavia-Team auf, um den Verifizierungsprozess einzuleiten.
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2.
Erstellung von SEEMP-Plänen
Der Kunde erstellt die SEEMP-II- und -III-Pläne gemäß MEPC.395(82) und den aktuellsten Richtlinien.
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3.
Verifizierung und Analyse
Unsere Auditoren bewerten die Pläne und prüfen, ob diese den IMO-Anforderungen entsprechen.
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4.
Abschluss der Überprüfung
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Pläne bei der zuständigen Klassifikationsgesellschaft / anerkannten Organisation (RO) oder dem Flaggenstaat zur Ausstellung der Konformitätsbescheinigung (CoC) eingereicht.
Für Schiffe, die unter der Flagge von Antigua & Barbuda sowie St. Kitts & Nevis fahren, kann Normec Verifavia die Konformitätsbescheinigung (CoC) dank der vollständigen Befugnisübertragung dieser Behörden direkt ausstellen.
Möchten Sie mehr über die SEEMP-Überprüfung der Teile II und III erfahren?
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Häufig gestellte Fragen
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SEEMP Teil II beschreibt, wie Schiffe den Kraftstoffverbrauch gemäß dem IMO-Datenerfassungssystem (DCS) überwachen und melden.
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SEEMP Teil III ist ein schiffsspezifischer Plan, der beschreibt, wie ein Schiff seinen Kohlenstoffintensitätsindikator (CII) und seine Energieeffizienz verbessern wird.
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SEEMP ist für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 5.000 und mehr vorgeschrieben, die unter die MARPOL-Anlage VI fallen.
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SEEMP Teil III muss regelmäßig aktualisiert werden, zum Beispiel wenn neue KII-Ziele oder operative Maßnahmen festgelegt werden.
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Wenn ein Schiff die KII-Einstufung E erhält, muss in SEEMP Teil III ein Plan mit Korrekturmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufgenommen werden.
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Die wichtigsten Aktualisierungen umfassen:
- Explizite Meldung von Ladungsdaten zur Berechnung der Transportarbeit
- Überwachung des Energieverbrauchs am Liegeplatz, einschließlich Landstromnutzung
- Getrennte Meldung des Kraftstoffverbrauchs pro Emissionsquelle (Hauptmaschinen, Hilfsmaschinen, Kessel, IGG usw.)
- Überarbeitete Definition von "unterwegs", einschließlich der obligatorischen Meldung von BOSP und EOSP
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- Bestehende Schiffe: Sie müssen bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin die aktuellen Daten melden. Ab dem 1. Januar 2026 müssen auch die neuen Meldevorschriften berücksichtigt werden.
- Neue Schiffe (nach dem 1. August 2025): Sie müssen die neuen Anforderungen von Anfang an erfüllen.
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Die Audit-Anforderungen können je nach Flaggenstaat variieren.
Liberia (MA 15/2025)
- Regelmäßiges 3-Jahres-Unternehmensaudit
- Unternehmensaudit, wenn ein Schiff eine CII-Einstufung E erhält
- Unternehmensaudit nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit Einstufung D
- Schiffsaudit nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit der Einstufung E
Panama (MMC-365)
- Audits an Bord und im Unternehmen, wenn ein Schiff in einem Berichtsjahr die Einstufung E erhält
- Audits, wenn ein Schiff in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Einstufung D erhält
Andere Flaggenstaaten
Viele Flaggenstaaten wenden ähnliche Regeln an, wenn Audits für die Einstufung E oder drei aufeinanderfolgende Jahre mit Einstufung D erforderlich sind. -
Ein Plan zur Mängelbehebung muss in den SEEMP Teil III aufgenommen werden, und die Flaggenstaatverwaltung kann zusätzliche Audits wie Unternehmensaudits oder Audits an Bord verlangen.
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Wenn ein Schiff keine schlechten CII-Bewertungen erhält (keine Bewertung E und keine drei aufeinanderfolgenden D-Bewertungen), muss das Unternehmen am Ende des Zyklus einen neuen Umsetzungsplan für den nächsten Dreijahreszeitraum vorlegen.
Dieser Plan muss Folgendes enthalten:
- Wie die geforderten KII-Ziele erreicht werden sollen
- Jährliche Leistungsziele
- Verfahren zur Selbstevaluierung und kontinuierlichen Verbesserung