Umweltgutachten für Biogasanlagen und Biomasseanlagen
Biogas- und Biomasseanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Sie erzeugen dezentral Strom, Wärme (Abwärme über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)).
Für den Betrieb und die Inanspruchnahme von Vergütungen und Boni gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in vielen Fällen ein Umweltgutachten erforderlich. Dieses Gutachten dient dem Nachweis, dass die relevanten Anforderungen eingehalten werden. Es ist durch eine zugelassene Umweltgutachterorganisation oder einen anerkannten Umweltgutachter zu erstellen.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir erstellen Umweltgutachten auf Grundlage der jeweils gültigen EEG-Fassung und prüfen Anlagen hinsichtlich der relevanten Vorgaben.Wir prüfen Ihre Anlage u.a. für:
- Umweltgutachten gemäß EEG
- Nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-) und Güllebonus
- Einsatz pflanzlicher Nebenprodukte
- KWK- Bonus
- Einsatzstoffvergütungsklassen gemäß Biomasseverordnung (EEG 2012)
- Landschaftspflegebonus
- Technologiebonus
- Flexibilitätsprämie und bedarfsorientierter Betrieb mit Wärmenachweis
- Biomassenbilanzierungsmodelle (dena-Gutachten), auch Transfer von Biomethanmengen über die dena-Datenbank
- Herkunftsnachweise
Nachweis der gesetzlichen Anforderungen
Ein Umweltgutachten ist Voraussetzung für verschiedene Vergütungsbestandteile im Rahmen des EEG. Es dokumentiert, dass die Anlage die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Das Gutachten umfasst unter anderem:
- Prüfung der Anlagendaten und Einsatzstoffe
- Bewertung der Einhaltung relevanter Vorgaben
- Dokumentation der relevanten Nachweise
- Ausstellung eines nachvollziehbaren Prüfberichts
- Das Ergebnis ist ein Nachweis gegenüber Netzbetreibern bzw. anderen relevanten Stellen
Erfahrungen im Biogas- und Biomassesektor
Unsere Umweltgutachter verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Umweltgutachten für Biogasanlagen und Biomasseanlagen. Dafür besprechen wir mit Ihnen den Prozess: von der Vorbereitung und Dokumentation bis zur Inspektion und Berichterstattung.
Mit einer gründlichen Vorbereitung starten wir den Vororttermin bei Ihnen auf der Anlage. Wir besprechen mit Ihnen die wichtigsten Informationen und klären, welche für das Gutachten erforderlichen Dokumente von Ihrer Seite beizubringen sind. Vorort machen wir uns ein Bild von Ihrer Anlage, eventuell geplanten Erweiterungen und dem Betriebsablauf.
Frühzeitig für den Weiterbetrieb planen
Biogasanlagen und erneuerbare Energien spielen eine wichtige Rolle in der Energiewende. Zertifizierungen, Umweltgutachten und andere Rahmenbedingungen stellen immer neue Anforderungen an die Betreiber. Durch frühzeitige Kommunikation Ihrer Anlagenerweiterung z.B. bei Überbauung oder für die Anschlussförderung können zusätzliche Anforderungen, wie z.B. Wärmenachweise oder Nachhaltigkeitsanforderungen fristgerecht geprüft und erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Weitere Informationen zu Umweltgutachten für Biogasanlagen
Häufig gestellte Fragen zur Umweltgutachten im EEG
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Ein Umweltgutachten ist erforderlich, wenn Nachweise zur Einhaltung der EEG-Anforderungen für Vergütungen oder Boni erbracht werden müssen.
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Das EEG ist das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz und regelt unter anderem Förderungen und Anforderungen für Energieanlagen auf Basis erneuerbarer Energien.
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Für Biogasanlagen, Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und andere Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien.
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Geprüft werden unter anderem Einsatzstoffe, Anlagenkonfiguration, Stoffströme sowie die Einhaltung weiterer relevanter Vorgaben.
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Nein. Die Tätigkeit beschränkt sich auf die unabhängige Prüfung und Bewertung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.