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DPEF-Verifizierung

  • Erfüllen Sie die französischen ESG-Berichtspflichten mit einer unabhängigen DPEF-Prüfung
  • Steigern Sie die Transparenz und Zuverlässigkeit Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wir bieten diesen Service an in
  • Frankreich
  • Indien
  • Singapur

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Was ist die DPEF und warum ist sie wichtig?

Die „Déclaration de Performance Extra-Financière“ (DPEF), also die nichtfinanzielle Leistungserklärung, ist in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, Informationen über ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu veröffentlichen.

Die DPEF wurde durch die Verordnung Nr. 2017-1180 eingeführt und durch den Erlass Nr. 2017-1265 umgesetzt. Der Rahmen entspricht der europäischen Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD – Richtlinie 2014/95/EU).

Seit 2017 ist der DPEF für Organisationen zu einem wichtigen Instrument geworden, um Nachhaltigkeitsrisiken, Leistungen und Strategien gegenüber den Interessengruppen transparent zu kommunizieren. Er bietet Investoren, Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen neben der traditionellen Finanzberichterstattung einen umfassenderen Einblick in die Geschäftstätigkeiten.

Was muss ein DPEF-Bericht enthalten?

Ein DPEF-Bericht enthält in der Regel verschiedene Abschnitte, die Einblick in die nichtfinanzielle Leistung einer Organisation geben.

Zu den wichtigen Elementen gehören unter anderem:

Überblick über das Geschäftsmodell

Eine Beschreibung, wie die Organisation Wert schafft und ihre Aktivitäten organisiert.

Wichtigste nichtfinanzielle Risiken

Dies kann Folgendes umfassen:

  • Umweltrisiken wie Klimawandel, Umweltverschmutzung und Biodiversität
  • Soziale und personalbezogene Risiken wie Arbeitsbedingungen und Vielfalt
  • Risiken im Zusammenhang mit Korruption und Menschenrechten

Richtlinien und Due-Diligence-Prozesse

Organisationen müssen die Maßnahmen und Prozesse beschreiben, die zur Bewältigung dieser Risiken umgesetzt wurden.

Ergebnisse und KPIs

Der Bericht enthält zudem die Ergebnisse der Richtlinien, einschließlich relevanter ESG-Leistungskennzahlen (KPIs).

Berichtsmethodik

Organisationen müssen erläutern, welche Methoden und Systeme zur Überwachung und Berichterstattung der nichtfinanziellen Leistungen verwendet werden.

Ab 2023 wird zudem empfohlen, die doppelte Wesentlichkeit zu berücksichtigen und Vorbereitungen für die künftige Angleichung an die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu treffen.

Unser Ansatz

Normec Verifavia unterstützt Organisationen bei der Bewertung und Überprüfung ihrer DPEF-Berichterstattung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher DPEF-Verpflichtungen
  • Bewertung von ESG-Berichten und den dazugehörigen KPIs

Für DPEF-Aufträge haben wir ein spezielles Verifizierungsprogramm entwickelt (Referenz: DPEF-Verifizierungsprogramm v.1 – 26. September 2025), das unseren Kunden vor Beginn der Auftragsphase zur Verfügung gestellt wird.

Eine unabhängige Überprüfung Ihrer DPEF-Berichterstattung bietet verschiedene Vorteile:

  • Einhaltung der französischen ESG-Berichtsanforderungen
  • Erhöhte Zuverlässigkeit Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Größere Transparenz gegenüber Investoren und Stakeholdern
  • Besserer Einblick in ESG-Risiken und -Leistungen
  • Bessere Vorbereitung auf künftige europäische Berichtsstandards wie die CSRD

Die Expertise von Normec Verifavia im Bereich der ESG-Verifizierung

Normec Verifavia verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Verifizierung.

Wir unterstützen Unternehmen bei:

  • ESG-Berichterstattung und -Verifizierung
  • Verifizierung des CO₂-Fußabdrucks
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung nach internationalen Standards
  • Vorbereitung auf die CSRD und andere ESG-Vorschriften

Unser unabhängiger Ansatz garantiert objektive, zuverlässige und transparente Verifizierungsergebnisse.

Möchten Sie mehr über die ESG-Verifizierung erfahren?

Häufig gestellte Fragen

Der DPEF gilt für:

Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und entweder einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro

Nicht börsennotierte Unternehmen mit durchschnittlich 500 Mitarbeitern und entweder einer Bilanzsumme oder einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro

In bestimmten Fällen können auch Tochtergesellschaften innerhalb größerer Unternehmensgruppen je nach Konzernstruktur der DPEF-Pflicht unterliegen.

Der DPEF basierte auf dem NFRD, doch Unternehmen werden zunehmend dazu angehalten, ihre Berichterstattung auf die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auszurichten.

Eine unabhängige Überprüfung erhöht die Zuverlässigkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit von ESG-Berichten für Investoren, Aufsichtsbehörden und andere Interessengruppen.