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GOI-Zertifizierung

  • Unabhängigkeit und Qualität in Insolvenzverfahren demonstrieren
  • Vertrauen bei Gerichten und Gläubigern stärken

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GOI: Qualitätsstandards für eine sorgfältige Insolvenzverwaltung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) definieren verbindliche Qualitätsstandards für die professionelle, transparente und rechtlich korrekte Abwicklung von Insolvenzverfahren.

Die Grundsätze garantieren:

  • Unabhängige und neutrale Durchführung
  • Hochwertiges und sanierungsorientiertes Vorgehen
  • Transparente Kommunikation gegenüber Gläubigern, Gerichten und Mitarbeitern

Die GOI wurden vom Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) entwickelt und sind ein wichtiger Qualitätsmaßstab innerhalb der Branche. Mit der Zertifizierung durch Normec zeigen Sie, dass Ihre Organisation nach anerkannten Standards arbeitet.

Unabhängige Bewertung der Prozesse

Die GOI-Zertifizierung wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle auf der Grundlage definierter Bewertungskriterien durchgeführt. Die Grundsätze der GOI umfassen die folgenden Kernbereiche:

Unabhängigkeit und Neutralität: Sicherstellung, dass der Insolvenzverwalter keine Interessenkonflikte hat und ausschließlich im Interesse der Gläubiger handelt

Sorgfaltspflicht: Ordnungsgemäße Sicherung, Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse

Transparenz: Regelmäßige und vollständige Information aller Beteiligten über den Fortgang des Verfahrens

Effizienz: Effiziente Durchführung des Verfahrens unter Minimierung der Kosten

Gläubigerautonomie: Berücksichtigung der Interessen und Weisungen der Gläubigerversammlung

Wir prüfen Ihre Prozesse neutral und objektiv. So erhalten Sie einen klaren Einblick in Stärken und mögliche Verbesserungspotenziale.

Nachvollziehbare Qualität mit GOI-Zertifizierung

Mit der GOI-Zertifizierung zeigen Sie, dass Sie ein Insolvenzverfahren professionell, sorgfältig und im Interesse aller Beteiligten durchführen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Sie stärken das Vertrauen von Gerichten und Gläubigern
  • Sie zeigen, dass Sie unabhängig und transparent arbeiten
  • Sie erhöhen Ihre Chancen, als Insolvenzverwalter bestellt zu werden
  • Sie optimieren Ihre internen Prozesse und die Qualitätssicherung
  • Sie positionieren sich als zuverlässiger Partner in einem sensiblen Arbeitsfeld

Langjährige Erfahrung im Bereich Zertifizierung und Managementsysteme

Normec verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Zertifizierungen und Managementsysteme. Wir unterstützen Kanzleien und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung der GOI-Anforderungen. Unser unabhängiger Audit-Ansatz garantiert eine sorgfältige und transparente Bewertung all Ihrer Prozesse.

Nachhaltige Qualitätssicherung in Insolvenzangelegenheiten

Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie ein GOI-Zertifikat. Um eine dauerhafte Qualitätssicherung zu gewährleisten, finden regelmäßige Folgeaudits statt (z. B. alle drei Jahre).

Indem Sie kontinuierlich in Transparenz, Unabhängigkeit und Prozessqualität investieren, schaffen Sie sich einen guten Ruf in einem anspruchsvollen Markt. Langfristig unterstützen wir Sie auch bei der Rezertifizierung und weiteren Professionalisierung.

Möchten Sie mehr über die GOI-Zertifizierung erfahren?

Häufig gestellte Fragen

GOI sind verbindliche Qualitätsstandards für Insolvenzverwalter. Sie beschreiben Anforderungen an die fachliche, organisatorische und personelle Ausstattung sowie die transparente Abwicklung der Verfahren.

Für Insolvenzverwalter und Anwaltskanzleien, die regelmäßig Insolvenzverfahren abwickeln und ihre Qualität, Unabhängigkeit und Professionalität nach außen demonstrieren wollen.

Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft Ihr Unternehmen anhand festgelegter Kriterien. Nach einem erfolgreichen Audit erhalten Sie das Zertifikat, gefolgt von regelmäßigen Folgeaudits.

Größeres Vertrauen bei Gerichten und Gläubigern, eine stärkere Marktposition, interne Qualitätsverbesserung und ein nachweisbares berufliches Profil.

In der Praxis gilt die GOI als wichtiger Qualitätsstandard und kann als Mindestanforderung angesehen werden, um als geeigneter Insolvenzverwalter zu gelten.