Neue Anforderungen an die Präqualifikation
Nach noch streng vertraulichen Informationen des GKV-Spitzenverbandes wird der Kriterienkatalog für die Präqualifikation erneut aktualisiert.
Gegenstand der nunmehr 14. Aktualisierung sind zum einen Änderungen, die sich aus bereits umgesetzten Änderungen der Produktgruppen im Medizinprodukte-Leitfaden nach § 139 SGB V ergeben, insbesondere hinsichtlich der Produktgruppe 25 "Sehhilfen". Zum anderen soll aufgrund der Komplexität der diabetischen Fußpflege ein eigener Pflegebereich geschaffen werden. Der neu geschaffene Versorgungsbereich 03F soll auch die Versorgung mit "oraler und enteraler Ernährung" umfassen. Eine weitere Aktualisierung der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V ist bereits für den Frühsommer 2022 geplant. Diese wird insbesondere die Schaffung einer Versorgungskategorie für Stoffwechselprodukte beinhalten, die im Rahmen der enteralen Ernährung im Rahmen einer medizinisch bilanzierten Diät erbracht werden. Die abschließenden Beratungen laufen derzeit. Die Gremien des GKV-Spitzenverbandes werden voraussichtlich bis Ende August über die neuen Anforderungen entscheiden. Danach werden wir alle Präqualifizierungskunden detailliert über die neuen Anforderungen und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Präqualifizierungsverfahren informieren.