Bundesrat billigt das Gesetz über die Zulassung von zur Verfügung gestellten Arbeitskräften (Wtta)
Am 11. November hat der Bundesrat das Gesetz über die Zulassung der Arbeitnehmerüberlassung (Wtta) gebilligt. Mit diesem Gesetz wird ein obligatorisches Zulassungssystem für alle Unternehmen eingeführt, die Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, wie z.B. Zeitarbeitsfirmen, Lohnbüros und Entsendeagenturen. Ziel ist es, Missbräuche zu bekämpfen, Wanderarbeitnehmer besser zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Wichtige Momente
- 1. Januar 2027: Das Gesetz tritt in Kraft. Unternehmen, die weiterhin Arbeitnehmer überlassen wollen, müssen sich vor diesem Datum bei der niederländischen Behörde für den Uitleenmarkt (NAU) registrieren lassen.
- 1. Januar 2028: Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde beginnt mit der Durchsetzung des Gesetzes. Verleiher ohne Genehmigung und Entleiher, die nicht zugelassene Agenturen nutzen, riskieren hohe Geldstrafen.
Bedingungen für die Zulassung
Die Erlaubnis ist nicht freiwillig. Unter anderem müssen Verleiher ein Führungszeugnis (VOG) vorlegen, eine Kaution in Höhe von 100.000 € hinterlegen, nachweisen, dass sie den Wtta-Normenrahmen einhalten und die bestehenden Gesetze und Vorschriften tatsächlich einhalten. Erst dann wird die NAU grünes Licht geben.
Die Rolle der NAU
Die NAU (Nederlandse Autoriteit Uitleenmarkt) ist eine Durchführungsorganisation des SZW. Die Organisation befindet sich in der Aufbauphase: vorläufig in Den Haag, endgültig in Lelystad. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes und:
- erteilt, setzt aus und widerruft Genehmigungen
- Gewährung und Aufhebung von Ausnahmen für berechtigte Kreditgeber
- ernennt Kontrollstellen und überwacht deren Qualitätssicherung
- verwaltet die Sicherheitsleistung und entscheidet über Anträge auf Rückforderung
- tauscht Daten aus, unter anderem mit der niederländischen Arbeitsaufsicht und den Steuerbehörden
Die NAU wird die Schalter in mehreren Phasen öffnen. Zunächst beginnt das Antragsfenster für die Übergangsregelung: Vom 1. November 2026 bis zum 1. Januar 2027 können die Vermieter beantragen, unter die Übergangsregelung zu fallen (auf der Grundlage des SNA-Gütezeichens). Danach folgt das Antragsfenster für die endgültige Zulassung: Zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli 2027 reichen die Verleiher ihren förmlichen Zulassungsantrag ein, einschließlich des erforderlichen Prüfberichts.
Was bedeutet das für Ihre Organisation?
Die Wtta erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung. Unternehmen, die im Bereich der Arbeitsvergabe tätig sind, sollten bereits jetzt damit beginnen, ihre Kernprozesse genau einzurichten und zu dokumentieren: von der Verwaltung, den Löhnen und Überweisungen bis hin zur Einhaltung der Vorschriften (Politik, Umsetzung, Überwachung), der Auftragsvergabe und der Auswahl der Zulieferer, der Kettenkontrolle und der internen Kontrolle.
Das SNA-Label deckt diese breiteren Anforderungen ab und dient als Basisstandard für den Wtta-Standardrahmen. Wer bereits SNA betreibt, kann sich auf dieser Basis gezielt die Wtta-Ergänzungen sichern; wer noch nicht über SNA verfügt, baut mit einem SNA-konformen Aufbau ein solides Fundament in Richtung Wtta.
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Normec VRO verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Gesetze und Vorschriften. Möchten Sie wissen, wie Sie sich auf die Wtta vorbereiten können?