Unabhängige Überprüfung Ihrer ERE-Einträge
In den Niederlanden gilt die Verordnung über Energie im Verkehr (Regeling Energie Vervoer). Ein wichtiger Bestandteil davon ist die obligatorische Überprüfung der Einträge für Unternehmen, die Einträge im Register für Energie im Verkehr (REV) vornehmen. Dies gilt sowohl für Organisationen mit einer jährlichen Verpflichtung als auch für Unternehmen, die freiwillig Einträge vornehmen. Normec ist für die Durchführung dieser Überprüfungen akkreditiert.
Die jährliche Meldepflicht bezieht sich auf Benzin, Diesel, flüssige Biokraftstoffe und flüssige erneuerbare Kraftstoffe, die an Straßenfahrzeuge in den Niederlanden geliefert wurden. Für gasförmige Biokraftstoffe (Grünes Gas), gasförmige erneuerbare Kraftstoffe (Wasserstoff) und Strom können Sie freiwillige Einträge vornehmen, um Emissionsreduktionseinheiten (ERE) zu generieren.
Mit einer ordnungsgemäßen Verifizierungsbescheinigung weisen Sie nach, dass Ihre verbuchte erneuerbare Energie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Von Einheiten für erneuerbare Kraftstoffe (HBE) zu Emissionsreduktionseinheiten (ERE)
Im Rahmen der aktuellen Rechtsvorschriften stehen Emissionsreduktionseinheiten (ERE) im Mittelpunkt. Der Fokus liegt dabei nicht mehr auf der Menge der gelieferten erneuerbaren Energie, sondern auf der tatsächlich erzielten Reduzierung der Treibhausgasemissionen. ERE bilden die Grundlage für die Verpflichtung zur Brennstoffumstellung für Brennstofflieferanten.
Normec führt unabhängige Überprüfungen der ERE-Eintragung durch und prüft, ob Ihre Registrierung den geltenden Anforderungen entspricht. Nach Abschluss erhalten Sie eine Verifizierungsbescheinigung für einen korrekten Jahresabschluss.
So läuft die ERE-Eintragungsprüfung ab
Die niederländische Emissionsbehörde (NEa) schreibt eine jährliche Überprüfung durch einen unabhängigen Prüfer vor. Für die Eintragung in das REV muss diese Überprüfung nach Abschluss des Geschäftsjahres und vor dem 1. Mai des Folgejahres erfolgen.
Normec ist als unabhängige Stelle berechtigt, die Prüfung durchzuführen und die Verifizierungsbescheinigung „Jahresabschluss eintragen“ auszustellen.
Unser ganzheitlicher Ansatz:
- Wir erstellen einen kosteneffizienten Verifizierungsplan
- Wir prüfen die verbuchten Mengen an erneuerbarer Energie
- Wir prüfen, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
- Wir bewerten den Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitszertifizierung bei Biokraftstoffen
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Verifizierungserklärung und einen übersichtlichen Bericht.
Verifizierung
Die eigentliche Verifizierung besteht grob gesagt aus zwei Teilen:
Systemverifizierung
Während der Systemverifizierung bewertet Normec, ob Ihre Organisation und Ihre Prozesse so eingerichtet sind, dass Daten zuverlässig, vollständig und nachvollziehbar erfasst werden:
- Erfassung eines prozessorientierten Systems: von der Messung bis zur Berichterstattung
- Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Kontrolle
- Prüfung der Dokumentation und Nachweise
- Bewertung der technischen Ausstattung, wie z. B. Messgeräte, Datenverbindungen, Automatisierung oder manuelle Schritte
- Ermittlung des Risikoprofils → Grundlage für die Datenverifizierung
Datenverifizierung – Kontrolle auf Detailebene
Während der Datenverifizierung prüfen wir die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten; im Bereich Strom achten wir dabei auf:
- Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Ladevorgänge
- Zugriff auf und Rückverfolgbarkeit von Quelldaten
- Eigentumsverhältnisse der Anschlüsse (z. B. Rechnungen mit EAN-Nummer)
- Art des Anschlusses und der Messvorrichtung
- Vorhandensein eines MID-Zählers
- Einkaufs- und Verkaufsdaten
- Gegebenenfalls gleichzeitige Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
Bei korrekter ERE-Eintragungsprüfung:
- Erfüllen Sie nachweislich die Anforderungen der NEa
- begrenzen Sie das Risiko von Korrekturen oder Sanktionen
- Sorgen Sie für einen fristgerechten und reibungslosen Jahresabschluss
- Zeigen Sie Transparenz und Kontrolle über Ihre Energieflüsse
- arbeiten Sie strukturiert an Ihrem vorgeschriebenen Anteil an erneuerbaren Energien
Privatkunden & EREs
Auch Privatpersonen können heutzutage zur Energiewende beitragen und davon profitieren. Durch das Aufladen eines Elektroautos an einer eigenen Ladestation können Emissionsreduktionseinheiten (ERE) generiert werden, die anschließend im Register für Energie im Verkehr (REV) registriert werden. Als Privatperson ist eine eigenständige Eintragung bei der NEa nicht möglich: Sie müssen sich bei einem Eintragungsdienstleister anmelden.
Unterstützung für verschiedene Energieträger
Das REV bietet Möglichkeiten für verschiedene Formen erneuerbarer Energie. Normec unterstützt Organisationen, die unter anderem mit folgenden Energieträgern arbeiten:
- Strom
- Gasförmige Biokraftstoffe
- Gasförmige erneuerbare Brennstoffe wie Wasserstoff (RFNBO)
Dank unserer Kenntnisse in den Bereichen Nachhaltigkeitszertifizierung, Verifizierung und Rechtsvorschriften können wir Organisationen bei vielfältigen Verifizierungsfragen unterstützen.
Bereit für den nächsten Schritt
Normec vereint Fachwissen in den Bereichen Verifizierung, Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Gesetze und Vorschriften. So haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur prüft, sondern auch versteht, welche Entwicklungen auf dem Markt für erneuerbare Energien und im Verkehrssektor stattfinden. Gemeinsam sorgen wir für eine effiziente Verifizierung, eine zuverlässige ERE-Verwaltung und Vertrauen in Ihren Registrierungsprozess
Möchten Sie mehr über die ERE-Eintragungsprüfung erfahren?
Häufig gestellte Fragen
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Ja. Organisationen, die Emissionsminderungen im Rahmen des REV registrieren möchten, müssen ihre Einträge von einem unabhängigen Prüfer verifizieren lassen.
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Ein ERE steht für eine Emissionsminderung von einem Kilogramm CO₂-Äquivalent im Vergleich zu einem fossilen Referenzwert.
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Die Prüfung findet nach Abschluss des Geschäftsjahres statt und muss bis zum 1. Mai des Folgejahres abgeschlossen sein. Gegebenenfalls kann die Prüfung teilweise bereits früher (während des Geschäftsjahres) beginnen.
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Wir prüfen unter anderem die erfassten Lieferungen, Quelldaten, die Dokumentation und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
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Privatpersonen können über ihre Ladestation Emissionsminderungen erzielen, diese als EREs registrieren lassen und dafür eine Vergütung erhalten, sofern die Messung, das Eigentumsverhältnis und die Registrierung ordnungsgemäß über einen Registrierungsdienstleister geregelt sind.
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Sie erhalten eine Verifizierungsbescheinigung und einen Bericht; außerdem genehmigen wir die Rechnung im REV.
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Unter anderem für Biokraftstoffe, Strom, erneuerbaren Wasserstoff und andere erneuerbare Kraftstoffe, die unter die Vorschriften für den Verkehrssektor fallen.
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Dann besprechen wir die Ergebnisse und Verbesserungsmöglichkeiten. So können Sie gezielt Maßnahmen für die Zukunft ergreifen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten, der der NEa als Aufsichtsbehörde vorgelegt wird.