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Ein Flugzeugflügel, aufgenommen aus einem Passagierfenster während eines Fluges über dem Meer, einer Küstenregion und vereinzelten Wolken. Das Bild symbolisiert Luftfahrt, internationale Mobilität, Sicherheit, Qualität und Betriebssicherheit.

Französisches Kompensationssystem - Artikel 147

  • Unabhängige Verifizierung des Emissionsausgleichs gemäß dem französischen Klima- und Resilienzgesetz
  • Halten Sie die Vorschriften ein und reichen Sie Ihren verifizierten Ausgleichsbericht rechtzeitig ein

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Emissionsausgleich für Inlandsflüge in Frankreich

Seit 2022 verpflichtet Artikel 147 des französischen Klima- und Resilienzgesetzes Fluggesellschaften, die Inlandsflüge in Frankreich durchführen, zum Ausgleich der damit verbundenen Treibhausgasemissionen. Diese Verpflichtung ist im Durchführungsdekret Nr. 2022-667 näher definiert.

Die Fluggesellschaften müssen die Emissionen des Vorjahres ausgleichen, indem sie gültige Emissionsgutschriften aus anerkannten Kompensationsprojekten löschen oder finanzieren. Darüber hinaus müssen sie jährlich bis zum 31. Mai einen verifizierten Kompensationsbericht vorlegen.

Normec Verifavia unterstützt die Fluggesellschaften bei der unabhängigen Überprüfung dieses Berichts. Unsere Experten überprüfen die Daten, die verwendeten Emissionsgutschriften und die Einhaltung der Verordnung, so dass Sie den zuständigen Behörden vertrauensvoll Bericht erstatten können.

Hand stellt ein kompaktes Mess- oder Prüfgerät auf einen Schreibtisch in einer professionellen Arbeitsumgebung zur Qualitätskontrolle, Inspektion oder Überprüfung.

Unabhängige Überprüfung

Die Überprüfung konzentriert sich unter anderem auf folgende Punkte

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen 

Überprüfung der Dokumentation und der Prozesse in Übereinstimmung mit der französischen Gesetzgebung.

Emissionsdaten 

Analyse der Emissionsdaten und Berechnungen für Inlandsflüge.

Emissionsgutschriften 

Überprüfung der Gültigkeit und Herkunft der verwendeten Emissionsgutschriften.

Kompensationsprojekte 

Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Projekten nach den erforderlichen Grundsätzen.

Berichterstattung 

Überprüfung des Kompensationsberichts auf Vollständigkeit, Transparenz und Genauigkeit.

Unsere Verifizierungsdienste bieten den Fluggesellschaften mehrere Vorteile:

  • Nachweis der Einhaltung der französischen Emissionsausgleichsvorschriften
  • Verringerung des Risikos von Strafen oder rechtlichen Konsequenzen
  • Sicherstellung einer transparenten und zuverlässigen Berichterstattung über Emissionsdaten
  • Aufbau von Vertrauen bei Aufsichtsbehörden und Interessengruppen
  • Sie erhalten klare Empfehlungen zur Verbesserung der Berichterstattungsprozesse.

Beitrag zu einem nachhaltigeren Luftverkehr

Der französische Kompensationsmechanismus zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Inlandsflügen zu verringern und trägt zu dem Ziel bei, den Luftverkehrssektor bis 2050 klimaneutral zu stellen.

Das System sieht eine schrittweise Kompensationsverpflichtung vor:

Prozentsatz der zu kompensierenden Emissionen 

  • 50 % im Jahr 2022
  • 70 % im Jahr 2023
  • 100% ab 2024

Darüber hinaus muss ein Teil des Ausgleichs aus Projekten innerhalb der Europäischen Union stammen:

  • 20 % im Jahr 2022
  • 35% im Jahr 2023
  • 50% in den Jahren 2024 und 2025
  • 50% ab 2026 (vorbehaltlich einer Überprüfung)

Kriterien für Emissionsgutschriften

Emissionsgutschriften, die zur Kompensation verwendet werden, müssen vier Grundprinzipien erfüllen:

  • Messbarkeit
  • Verifizierbarkeit
  • Dauerhaftigkeit
  • Zusätzlichkeit

Projekte, die nach CORSIA der ICAO oder dem französischen Label Bas Carbone zertifiziert sind, erfüllen automatisch diese Anforderungen. Andere Projekte können akzeptiert werden, wenn sie die gleichen Kriterien erfüllen.

Nur Projekte, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen haben, sind förderfähig.

Biodiversitätsbonus und Übergangsmaßnahmen

Die Regelung umfasst einen Biodiversitätsbonus für Projekte, die sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken.

  • Bis zu 50 % zusätzliche Gutschriften pro Projekt
  • Maximal 15% der jährlichen Kompensationsverpflichtung pro Betreiber

Übergangsmaßnahmen gelten bis 2025. Diese ermöglichen es, Emissionen durch den Verkauf von Gutschriften aus neuen EU-Projekten auszugleichen, bevor diese tatsächlich ausgegeben werden. In diesem Fall muss ein ausreichender Nachweis über die Finanzierung und die Förderungswürdigkeit des Projekts erbracht werden. Diese Projekte werden jährlich überprüft, bis alle Gutschriften endgültig gelöscht sind.

Fahne mit dem Normec-Logo vor einem Firmengebäude vor blauem Himmel mit Wolken, passend zu den Themen Qualität, Inspektion und Qualitätssicherung.

Normec Verifavia Fachwissen

Normec Verifavia verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Validierung, Verifizierung und Auditierung im Luftfahrtsektor.

Mehr als 10 Jahre Erfahrung 

Unsere Experten verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit der Emissionsberichterstattung und den internationalen Luftfahrtvorschriften.

Eingehende Branchenkenntnisse 

Wir kennen die spezifischen Herausforderungen der Fluggesellschaften und bieten praktische Unterstützung.

Zuverlässiger Prüfprozess 

Unsere Verifizierungen sind unabhängig, genau und transparent.

Effiziente Durchführung 

Mit einem strukturierten Ansatz sorgen wir für eine schnelle und gründliche Überprüfung.

Der Kompensationsbericht

Der Kompensationsbericht dokumentiert die Löschung oder Finanzierung von Emissionsgutschriften aus anerkannten Kompensationsprojekten.

Der Bericht enthält Informationen wie:

  • Projekttyp
  • Standort
  • Sektor
  • Menge der ausgeglichenen Emissionen
  • Angewandte Methodik
  • Vorteile für die biologische Vielfalt
  • Informationen zur Finanzierung

Der Bericht gewährleistet Transparenz, Integrität und die Vermeidung von Doppelzählungen von Emissionsreduktionen.

Verfahren

  1. 1.

    Vor der Einschaltung

    Unser Vertriebsteam setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um Ihre Anfrage zu besprechen. Wir bereiten dann eine Vorvertragsvereinbarung vor.

  2. 2.

    Vertragsphase

    Nach der Zustimmung zu den Bedingungen wird der Vertrag unterzeichnet und die Verifizierung wird geplant.

  3. 3.

    Überprüfung der Dokumentation

    Unsere Experten analysieren die Emissionsdaten, die Emissionsgutschriften und die Begleitdokumente.

  4. 4.

    Verifizierung des Kompensationsberichts

    Wir überprüfen, ob der Bericht den Vorschriften entspricht und ob die verwendeten Emissionsgutschriften gültig sind.

  5. 5.

    Verifizierungsbericht

    Sie erhalten einen Bericht mit unseren Feststellungen und ggf. eine Verifizierungserklärung.

Neugierig, wie wir Sie unterstützen können?

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Nicht-CO₂-Luftfahrteffekte

Häufig gestellte Fragen zu Französisches Kompensationssystem - Artikel 147

Das Programm verpflichtet die Fluggesellschaften, die Emissionen von Inlandsflügen in Frankreich durch die Streichung oder Finanzierung von Emissionsgutschriften aus genehmigten Projekten auszugleichen.

Das System gilt für Fluggesellschaften, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) fallen und auf Inlandsflügen in Frankreich mehr als 1 000 Tonnen CO₂ pro Jahr ausstoßen.

Die geprüfte Anrechnungsmeldung muss bis zum 31. Mai eines jeden Jahres bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Emissionsgutschriften stehen für die Reduzierung oder Beseitigung einer Tonne CO₂. Sie werden zum Ausgleich von Emissionen durch genehmigte Projekte verwendet.

Projekte, die nach CORSIA oder Label Bas Carbone zertifiziert sind, sind automatisch förderfähig. Andere Projekte müssen die Grundsätze der Messbarkeit, Überprüfbarkeit, Nachhaltigkeit und Zusätzlichkeit erfüllen.

Der Zeitrahmen hängt von der Komplexität der Daten und Unterlagen ab. Nach einer ersten Bewertung können wir einen klaren Zeitplan angeben.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität der Überprüfung. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Es gibt verschiedene Arten von Projekten, die für eine Förderung in Frage kommen, z. B. erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Forstwirtschaft, Kohlenstoffsequestrierung und andere Klimaprojekte. Diese Projekte müssen bestimmte Zulassungskriterien und anerkannte Prüfstandards erfüllen.

Nein. Dieselben Emissionsgutschriften können nicht für mehrere Programme verwendet werden. Die doppelte Anrechnung von Emissionsreduktionen ist verboten, um die Integrität und Transparenz des Systems zu gewährleisten.

In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass in der Europäischen Union nicht genügend förderfähige Emissionszertifikate für weniger als 40 € pro Tonne CO₂ und für das erforderliche Volumen zur Verfügung standen. Dies kann durch kommerzielle Angebote und dokumentierte Kommunikation mit Anbietern von Ausgleichsprojekten belegt werden.

Es ist wichtig, Projekte auszuwählen, die anerkannten internationalen Standards und klaren Verifizierungsverfahren entsprechen. Normec Verifavia kann Organisationen bei der Identifizierung von Projekten unterstützen, die nachweislich zu einer echten Emissionsreduzierung beitragen.

Wenn eine Fluggesellschaft die Verpflichtungen des Systems nicht einhält, kann eine Geldstrafe von 100 € pro Tonne CO₂ verhängt werden.