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Sektoraler Wachstumsfaktor: Seine Auswirkung und die Rolle von CORSIA-fähigen Brennstoffen und Emissionseinheiten in den Anträgen und der Berichterstattung.

Mit dem 2016 verabschiedeten CORSIA wird ein globales System zur Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation von Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr oberhalb der Emissionswerte von 2019 eingeführt. In der ersten Phase des Systems werden die Flugzeugbetreiber möglicherweise zum ersten Mal zur Kompensation verpflichtet.

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Einleitung

Mit CORSIA, das 2016 verabschiedet wurde, wird ein globales System zur Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation von Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr über die Emissionswerte von 2019 hinaus eingeführt. In der ersten Phase des Systems sind die Flugzeugbetreiber möglicherweise zum ersten Mal zur Kompensation verpflichtet. Der sektorale Wachstumsfaktor (SGF) für 2024, der im Oktober 2025 veröffentlicht werden soll, wird voraussichtlich positiv sein. Die Staaten teilen den einzelnen Betreibern ihre Ausgleichsverpflichtungen (z. B. 2024 Verpflichtungen im Jahr 2025, 2025 im Jahr 2026 usw.) bis zum 30. November des Folgejahres mit. Bis zum 30. November 2027 werden die Staaten die Betreiber auch über die Verpflichtung für 2026 und die endgültige Verpflichtung für den Erfüllungszyklus 2024-2026 informieren.

Die Betreiber können während des Erfüllungszyklus jederzeit in Frage kommende Emissionseinheiten kaufen und stornieren, müssen jedoch sicherstellen, dass alle endgültigen Verpflichtungen bis zum 31. Januar 2028 oder innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung erfüllt werden. Diese Verpflichtungen können durch die Verwendung von CORSIA-zugelassenen Brennstoffen (CEFs) reduziert werden, vorausgesetzt, die Ansprüche sind vollständig dokumentiert.

1. Sektoraler Wachstumsfaktor (SGF) und seine Auswirkungen

Der sektorale Wachstumsfaktor (SGF) ist einer der Eckpfeiler von CORSIA. Der SGF stellt die Wachstumsrate der CO₂-Emissionen des internationalen Luftverkehrs gegenüber dem Basisjahr 2019 dar und wird einheitlich auf alle teilnehmenden Betreiber angewendet.

Formel:

Where:

SEy = Gesamte sektorale CO₂-Emissionen für ausgleichspflichtige staatliche Einsparungen im jeweiligen Jahr y

SEB,y = 85 % der gesamten jährlichen sektoralen CO₂-Emissionen für ausgleichspflichtige Staatenpaare im Jahr 2019 im gegebenen Jahr y.

Anwendung

Ausgleichsbedarf jedes Betreibers = Ausgleichsemissionen des Betreibers × SGF.

Zielsetzung:

Der SGF stellt sicher, dass die Ausgleichsverpflichtungen an das kollektive Wachstum des Sektors gekoppelt sind, was Gerechtigkeit und Wettbewerbsneutralität fördert. Durch die Anwendung desselben Wachstumsfaktors auf alle Betreiber vermeidet CORSIA die Benachteiligung einzelner Fluggesellschaften aufgrund von Verkehrsmustern, Marktanteilen oder regionalen Unterschieden im Wachstum.

Zuteilungsansatz

  • 2024-2032: Die Anleihen sind vollständig sektoral und basieren zu 100 % auf der sektoralen Komponente.
  • Ab 2033: Die Anleihen sind gemischt, 85 % sektorales und 15 % individuelles Wachstum, wodurch eine stärkere Rechenschaftspflicht für die Leistung jedes Betreibers eingeführt wird, während gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten bleiben.

Auswirkungen des SGF 2024

Der SGF 2024 wird im Oktober 2025 veröffentlicht und wird auf der Grundlage der Verkehrsprognosen voraussichtlich positiv ausfallen, was darauf hindeutet, dass die Gesamtemissionen des Sektors die Emissionswerte des Basisjahres 2019 überschritten haben. Dieses Ergebnis hat direkte Auswirkungen:

  • Ein positiver SGF führt zu einer Ausgleichsverpflichtung für jeden Betreiber, der einem teilnehmenden Staat zugeordnet ist.
  • Während die Betreiber vorläufige Berechnungen anstellen können, sobald der SGF veröffentlicht ist, wird die endgültige offizielle Verpflichtung von ihrem Staat bis zum 30. November 2025 mitgeteilt.
  • Die Betreiber müssen dann bis zum 31. Januar 2028 für die erste Phase (2024-2026) CORSIA-berechtigte Emissionseinheiten (EEU) in Höhe dieser Verpflichtung erwerben und löschen.

Der SGF fungiert somit als Auslösemechanismus in CORSIA, der Emissionsdaten auf Sektorebene in durchsetzbare Ausgleichsverpflichtungen für einzelne Betreiber umwandelt.

Veröffentlichung

Das offizielle CORSIA-Dokument über den jährlichen sektoralen Wachstumsfaktor (SGF) wird auf der CORSIA-Website der ICAO im CORSIA-Zentralregister (CCR) veröffentlicht, um Transparenz und gleichen Zugang zu den Daten für alle Beteiligten zu gewährleisten.

2. CORSIA-fähige Kraftstoffe (CEFs).

CORSIA-fähige Kraftstoffe (CEFs) sind Flugkraftstoffe, die im Vergleich zu fossilem Flugkraftstoff Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus reduzieren und die Nachhaltigkeitsanforderungen der ICAO erfüllen. Sie können verwendet werden, um die gesamte Kompensationsverpflichtung eines Betreibers für einen Erfüllungszyklus zu reduzieren und umfassen nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) und kohlenstoffarme Flugkraftstoffe (LCAF).

SAFs unter CORSIA:

SAFs, die aus erneuerbaren Ressourcen wie Altöl, landwirtschaftlichen Rückständen oder fortschrittlichen Biomaterialien hergestellt werden, müssen:

LCAFs unter CORSIA:

Im Gegensatz zu SAFs werden LCAFs aus fossilen Quellen gewonnen, weisen aber aufgrund verbesserter Produktionsmethoden, Kohlenstoffabscheidung oder saubererem Einsatz von Wasserstoff bei der Raffination geringere Lebenszyklusemissionen auf. LCAFs werden als CORSIA-geeignete Kraftstoffe anerkannt, wenn sie die Lebenszyklus- und Nachhaltigkeitsanforderungen der ICAO erfüllen.

Beantragung von CEFs:

Um Ausgleichsverpflichtungen zu reduzieren, sollten Betreiber:

  • Emissionsbericht.
  • Zusätzliches CEF-Informationsdokument zum Emissionsbericht.
  • Unterstützende Nachweise, wie zum Beispiel:
    - Nachhaltigkeitsnachweis (PoS) oder Konformitätsnachweis (PoC).
    - Produkttransferdokument (PTD).
    - Kaufbeleg.
    - Erklärung über den berechneten Mischungsanteil (wenn der Kraftstoff gemischt ist).
    - Erklärung, dass keine doppelten Anträge eingereicht werden.

Durch die Überprüfung wird sichergestellt, dass die Angaben zuverlässig sind und Doppelzählungen vermieden werden, was die Transparenz und Glaubwürdigkeit erhöht.

3. Berechtigte Emissionseinheiten (EEU).

Wenn die Reduktionen durch CEFs und betriebliche Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ausgleichsanforderungen zu erfüllen, verwenden die Betreiber förderfähige Emissionseinheiten (EEUs).

  • Definition: Kohlenstoffgutschriften, die vom ICAO-Rat auf der Grundlage von Empfehlungen des Technischen Beratungsgremiums (TAB) zur Verwendung in CORSIA genehmigt wurden.
  • Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen: Die Einheiten müssen echt, zusätzlich, dauerhaft, verifiziert und nicht doppelt gezählt sein.

Zulassungskriterien für Emissionseinheiten

Die Genehmigung von EEUs basiert auf den CORSIA-Zulassungskriterien für Emissionseinheiten. Diese Kriterien gewährleisten sowohl die ökologische als auch die soziale Integrität und bestehen aus zwei Hauptebenen:

  1. Kriterien für die Programmgestaltung - sie umfassen Governance, Transparenz, Registrierungssysteme und Schutzmaßnahmen gegen Doppelausgabe oder Doppelnutzung.
  2. Kriterien für die Bewertung der Integrität von Emissionsgutschriften - um sicherzustellen, dass die Gutschriften echte, zusätzliche, dauerhafte Emissionsreduktionen ohne Leckagen darstellen.

Das TAB führt Bewertungen auf Programmebene durch, und nur Programme, die die Kriterien erfüllen, werden dem Rat zur Genehmigung empfohlen. Programme für Emissionseinheiten werden vom ICAO-Rat genehmigt, um CORSIA-berechtigte Emissionseinheiten bereitzustellen. Obwohl mehrere Programme in der Pilotphase genehmigt wurden, kommen nicht alle von ihnen in die erste Phase (2024-2026). Die Betreiber sollten daher sicherstellen, dass die Einheiten nur aus von der ICAO genehmigten Programmen für den betreffenden Erfüllungszeitraum bezogen werden.

Erfüllung der Ausgleichsanforderungen (OR).

Im Rahmen von CORSIA muss jeder Luftfahrzeugbetreiber seine Ausgleichsverpflichtung (wie von seinem Staat berechnet und förmlich mitgeteilt) erfüllen, indem er eine Menge an CORSIA-zugelassenen Emissionseinheiten löscht , die seiner endgültigen Verpflichtung für diesen Erfüllungszeitraum entspricht.

  • Zeitplan: Die Luftfahrzeugbetreiber werden bis zum 30. November 2025 (für die Emissionen des Jahres 2024) über ihre Ausgleichsverpflichtungen unterrichtet.
  • Freistellungsschwelle: Beträgt die Summe der Kompensationsanforderungen (OR) eines Luftfahrzeugbetreibers über die drei Jahre eines Erfüllungszyklus (OR1,C + OR2,C + OR3,C) weniger als 3.000 Tonnen CO₂, so hat der Betreiber keine Kompensationsverpflichtung für diesen Erfüllungszeitraum.

EUCR (Emissions Unit Cancellation Report): Nach der Löschung müssen die Betreiber einen EUCR erstellen und einreichen.

  • Die Überprüfung des EUCR kann jährlich erfolgen, um den Arbeitsaufwand für die Berichterstattung zu verringern, oder am Ende des Zyklus.
  • Die Frist für die Einreichung der verifizierten EUCR (mit dem Verifizierungsbericht) an die Staaten ist der 30. April 2028 für die erste Phase.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Verpflichtungen der Betreiber nicht nur erfüllt, sondern auch von unabhängiger Seite überprüft werden, wodurch die Integrität und Glaubwürdigkeit des Systems gewahrt wird.

4. Überprüfung

Während die SGF, CEFs und EEEs die technischen Grundlagen von CORSIA bilden, hängt die Glaubwürdigkeit des Systems von einer unabhängigen Überprüfung ab.

Als vertrauenswürdige dritte Prüfstelle gewährleistet Normec Verifavia:

  • Die Genauigkeit der Emissionsberichte der Betreiber.
  • die Vollständigkeit der CEF-Antragsunterlagen.
  • Verifizierung von EEU-Kündigungen und EUCRs.

Diese unabhängige Aufsicht gibt Regulierungsbehörden, Kunden und Investoren Vertrauen in die Einhaltung der Vorschriften durch die Betreiber.

Schlussfolgerung

Der sektorale Wachstumsfaktor (SGF) für 2024, der im Oktober 2025 fällig ist, wird voraussichtlich positiv ausfallen und Ausgleichsverpflichtungen gemäß CORSIA auslösen. Die Staaten werden diese bis zum 30. November 2025 bestätigen, wobei die Betreiber verpflichtet sind, innerhalb des Erfüllungszeitraums oder an dessen Ende Emissionseinheiten zu kaufen und zu löschen, unterstützt durch geprüfte EUCRs. Die Verpflichtungen können durch CORSIA-zugelassene Brennstoffe reduziert werden, sofern die Ansprüche vollständig dokumentiert und überprüft werden. Normec Verifavia stellt sicher, dass die Betreiber nicht nur die Compliance-Anforderungen erfüllen, sondern auch echte Fortschritte auf dem Weg der Luftfahrt zu Netto-Null-Emissionen vorweisen können.

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