Erster Verifizierungszyklus von ETS 2 abgeschlossen: Erkenntnisse aus der frühen Umsetzung
Trotz externer Herausforderungen, die vor allem auf die jüngsten Schwankungen an den globalen Öl- und Gasmärkten zurückzuführen sind, haben viele Kraftstofflieferanten und -händler ihre ersten offiziell verifizierten ETS-2-Berichte erfolgreich eingereicht. Der Verifizierungsprozess deckte jedoch wiederkehrende Probleme hinsichtlich der Datenqualität und der MRV-Bereitschaft auf, die vor dem zweiten Zyklus behoben werden müssen.
ETS 2 verpflichtet Unternehmen, die Energieprodukte für den Einsatz im Verkehrs- und Gebäudebereich auf den Markt bringen, ihre Emissionen zu überwachen, zu melden, zu verifizieren und schließlich entsprechende Zertifikate abzugeben. Das System spiegelt viele der Kernprinzipien des EU-Emissionshandelssystems (ETS 1) wider und dehnt ähnliche Compliance-Verpflichtungen auf eine neue Gruppe von Marktteilnehmern aus.
Ähnlichkeiten mit dem EU-EHS (ETS 1)
Grundsätzlich folgen ETS 1 und ETS 2 einem vergleichbaren Compliance-Rahmen:
- Unternehmen müssen einen Überwachungsplan erstellen, der von der zuständigen nationalen Behörde genehmigt wird.
- Die jährlichen Emissionen müssen überwacht, gemeldet und unabhängig überprüft werden.
- Die verifizierten Emissionen müssen mit den auf dem EU-Kohlenstoffmarkt abgegebenen Zertifikaten abgeglichen werden.
Diese Angleichung gewährleistet Konsistenz innerhalb des übergeordneten EU-Emissionshandelsrahmens und erleichtert eine künftige Integration der beiden Systeme.
Wesentliche Unterschiede und strukturelle Änderungen
Das ETS 2 führt jedoch einige wesentliche Unterschiede ein:
- Keine kostenlose Zuteilung: Im Gegensatz zu ETS 1 werden alle Zertifikate im Rahmen von ETS 2 versteigert, was die direkten Kosten für Unternehmen erhöht.
- Neuer Akteurskreis: Die Verpflichtungen gelten in erster Linie für Brennstofflieferanten und -verteiler und nicht für Industrieanlagen.
- Vorgelagerter Ansatz: Emissionen werden an dem Punkt erfasst, an dem Brennstoffe auf den Markt gebracht werden, und nicht dort, wo sie verbraucht werden.
Zudem werden Emissionsquellen in „Ströme“ gegliedert, die in der Regel nach Brennstoffart definiert sind. Dies erfordert von den Unternehmen die Einrichtung klarer Datenflüsse und Methoden für jede Produktkategorie.
Rahmen für die Emissionsberechnung
Emissionen im Rahmen von ETS 2 werden nach einem standardisierten Ansatz berechnet:
tCO₂e = Aktivitätsdaten (GJ) × Anwendungsbereichsfaktor × Emissionsfaktor (CO₂e/GJ) × Biomasseanteil tCO_{2e} = Aktivitätsdaten (GJ) × Anwendungsbereichsfaktor × Emissionsfaktor (CO₂e/GJ) × Biomasseanteil (GJ) × Anwendungsbereichsfaktor × Emissionsfaktor (CO_{2e}/GJ) × Biomasseanteil tCO₂e =Aktivitätsdaten (GJ) × Anwendungsbereichsfaktor × Emissionsfaktor (CO₂e/GJ) × Biomasseanteil
Obwohl die Formel an sich einfach ist, hat sich ihre Anwendung in der Praxis für viele Erstteilnehmer als schwierig erwiesen.
Zu den häufig beobachteten Problemen bei Verifizierungen im ersten Zyklus gehören:
- Uneinheitliche Aktivitätsdaten über verschiedene Brennstoffströme hinweg
- Anwendung falscher oder veralteter Emissionsfaktoren
- Lücken in der Rückverfolgbarkeit der Daten zwischen dem kommerziellen Brennstoffverkauf und den gemeldeten Aktivitätsdaten
- Unvollständige oder fehlende Belege für die Berechnung des Biomasseanteils
Herausforderungen im ersten Zyklus: Was die Prüfer erlebt haben
Im ersten Jahr der Umsetzung des ETS 2 haben sich mehrere wiederkehrende Herausforderungen herauskristallisiert:
- Begrenzte Vertrautheit neuer Teilnehmer mit den MRV-Anforderungen (Monitoring, Reporting, Verification)
- Datenerfassungssysteme, die noch nicht vollständig an die regulatorischen Erwartungen angepasst sind
- Schwierigkeiten bei der Gewährleistung vollständiger und überprüfbarer Datenpfade
- Ressourcenengpässe, insbesondere bei kleineren Unternehmen, die zum ersten Mal in ein regelungsorientiertes Umfeld eintreten
Die Kluft zwischen den regulatorischen Erwartungen und der operativen Bereitschaft war bei kleineren Kraftstoffhändlern und Erstteilnehmern an der EU-Kohlenstoffregulierung besonders ausgeprägt. Unternehmen, die bereits während der Genehmigungsphase des Überwachungsplans Verifizierer hinzuzogen, anstatt bis zur Verifizierung am Jahresende zu warten, zeigten eine messbar höhere MRV-Bereitschaft.
Daher hat sich die frühzeitige Einbindung von Prüfern als entscheidend für eine reibungslose und fristgerechte Überprüfung erwiesen.
Fristen und nationale Flexibilität
Die reguläre Frist für die Einreichung verifizierter Emissionsberichte ist der 30. April. Einige Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, haben jedoch Übergangsfristen eingeführt. Diese Aufschübe, die je nach Produkttyp von mehreren Monaten bis zu einem Jahr reichen, spiegeln die praktischen Herausforderungen bei der Einbindung einer großen Anzahl neuer regulierter Unternehmen wider.
Ausblick: Ende der Übergangsphase
Die aktuelle Phase des ETS 2 sollte als Übergangsphase verstanden werden, in der die Regulierungsbehörden den Schwerpunkt eher auf die Systembereitschaft und Datenqualität als auf eine strenge Durchsetzung legen. Es wird erwartet, dass sich dieses Umfeld in den kommenden Zyklen rasch weiterentwickeln wird, mit:
- Verstärkte behördliche Kontrolle
- stärkere Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten
- Weniger Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen, sobald die Systeme ausgereift sind
Im Laufe der Zeit wird das ETS 2 voraussichtlich zu einem bedeutenden Kostentreiber im Verkehrs- und Gebäudesektor werden und Unternehmen dazu veranlassen, die CO₂-Bilanzierung in ihre Geschäftstätigkeit, Preisstrategien und Lieferantenverträge zu integrieren. Zudem wird derzeit über eine mögliche Zusammenführung von ETS 1 und ETS 2 nach 2030 diskutiert. Eine solche Entwicklung würde den weltweit größten CO₂-Markt schaffen und die Bedeutung solider Überwachungs- und Verifizierungsverfahren weiter verstärken.
Unsere Erfahrung
Normec Verifavia ist als unabhängige Verifizierungsstelle im Rahmen von ETS 2 akkreditiert und hat im ersten Berichtszyklus die Emissionsberichte von über 10 Unternehmen erfolgreich verifiziert. Diese Erfahrung lieferte direkte Einblicke sowohl in die praktischen Herausforderungen, denen sich neue Marktteilnehmer gegenübersehen, als auch in die sich wandelnden Erwartungen der nationalen zuständigen Behörden.
Wenden Sie sich an unser ETS-2-Verifizierungsteam, um zu besprechen, wie wir Sie bei der Vorbereitung auf den zweiten Berichtszyklus unterstützen und Ihnen helfen können, die häufigen Probleme zu vermeiden, die im ersten Berichtszyklus zu verlängerten Verifizierungsfristen geführt haben.
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