Warum sollten Sie mit der BSN vorsichtig umgehen?
Die BSN erleichtert die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Datenbanken. Ein unachtsamer Umgang mit der BSN birgt daher Datenschutzrisiken wie den Missbrauch personenbezogener Daten und Identitätsbetrug. Beim Identitätsbetrug missbrauchen Kriminelle die Daten beispielsweise, um im Namen einer anderen Person Waren zu kaufen, ohne dafür zu bezahlen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der BSN
Im Rahmen der Kettenhaftung und der Auftraggeberhaftung darf der Auftraggeber oder (Haupt-)Auftragnehmer (unter anderem) die BSN in seine Unterlagen aufnehmen. Dies ist erforderlich, wenn der Auftraggeber oder (Haupt-)Auftragnehmer eine Sicherungszahlung auf das Treuhandkonto der Zeitarbeitsfirma leisten möchte. Die „Durchführungsverordnung zur obligatorischen Verwendung der BSN“ sieht vor, dass die Zeitarbeitsfirma dem Entleiher oder (Haupt-)Auftraggeber die BSN des entsandten Arbeitnehmers mitteilen darf. Dies muss jedoch im Einklang mit der DSGVO erfolgen.
Das bedeutet, dass sich die Parteien einvernehmlich darüber einigen müssen, wann (zu welchem Zeitpunkt), wie (über welches Dokument oder welche Verbindung) und in welcher Form (Sicherheit, Verwendung und Speicherung) die BSN übermittelt wird.
Es stellt sich die Frage, ob eine Rechnung ausreichende Sicherheit für die Weitergabe der BSN bietet. Auf eine Rechnung haben in der Regel mehrere Personen innerhalb einer Organisation Zugriff, die keinerlei Befugnis zur Verarbeitung der BSN haben (z. B. die Poststelle, der Empfang usw.), sowie Dritte (wie unsere Inspektoren, der Buchhalter usw.). Wenn eine „unbefugte“ Person eine BSN verarbeitet, kann dies als Datenschutzverletzung angesehen werden.
Änderung des Lohnsteuerhandbuchs mit Wirkung zum 1. Januar 2020
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde das Handbuch zur Lohnsteuer geändert, und BSNs dürfen nicht mehr auf Lohnabrechnungen erscheinen.