Der sektorale Wachstumsfaktor (SGF) und die Ausgleichspflicht für 2025
Zwar haben die Betreiber ihre verifizierten Emissionsdaten für 2025 eingereicht, doch ist ihre individuelle Ausgleichsverpflichtung derzeit in einem Berechnungsstadium „eingefroren“. Diese Verpflichtung wird durch den sektoralen Wachstumsfaktor (SGF) bestimmt, eine Variable, die das gesamte Emissionswachstum des internationalen Luftverkehrssektors im Verhältnis zur Basislinie (85 % des Niveaus von 2019) widerspiegelt.
Der Auslöser im Oktober 2026
Der ICAO-Rat ist beauftragt, den endgültigen SGF für 2025 bis zum 31. Oktober 2026 zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung markiert den Beginn des CORSIA-Abstimmungsprozesses für die Kompensationsverpflichtungen des Jahres 2025.
- Das Benachrichtigungsfenster: Nach der Veröffentlichung des SGF haben die nationalen Behörden bis zum 30. November 2026 Zeit, jedem Betreiber seine spezifische „Ausgleichsverpflichtung“ (OR) offiziell mitzuteilen.
- Die Berechnungsformel: OR₂₀₂₅ = verifizierte Ausgleichsemissionen 2025 × SGF₂₀₂₅
Für Betriebs- und Compliance-Manager bedeutet diese Benachrichtigung den Übergang vom „Datenmanagement“ zum „Verantwortungsmanagement“. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Finanzteam über die potenziellen Schwankungen der Gutschriftpreise informiert ist, sobald diese offiziellen „Ausgleichsverpflichtungen“ branchenweit gleichzeitig bekannt gegeben werden.
Beschaffungsstrategie: Beschaffung von ICAO-zugelassenen EEUs
Nachdem die Verpflichtung für 2025 bis zum Jahresende quantifiziert wurde, verlagert sich der Fokus auf die Beschaffung von CORSIA-zugelassenen Emissionsrechten (EEUs). Im Gegensatz zum freiwilligen Kohlenstoffmarkt gelten bei CORSIA strenge Zulassungskriterien, die für den Zeitraum 2024–2026 weiterentwickelt wurden.
Zulässigkeit und Artikel 6 des Pariser Abkommens
Eine entscheidende Entwicklung im Jahr 2026 ist die Verknappung von Einheiten, die über eine Genehmigungsbescheinigung (Letter of Authorisation, LoA) der Gastländer verfügen.
Gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens sind diese „entsprechenden Anpassungen“ (Corresponding Adjustments, CAs) erforderlich, um sicherzustellen, dass eine CO₂-Reduktion nicht sowohl vom Flugzeugbetreiber als auch vom Projektstandortland doppelt angerechnet wird.
- Zugelassene Register: Betreiber müssen sicherstellen, dass die Gutschriften aus von der ICAO zugelassenen Programmen stammen, darunter das American Carbon Registry (ACR), Architecture for REDD+ Transactions (ART), Gold Standard, Verra (VCS) und weitere.
- Zeitliche Beschränkungen: Die Gutschriften müssen innerhalb der genehmigten „Zeiträume“ für die erste Phase (Erfüllungszeitraum 2024–2026) liegen. Im Allgemeinen müssen zulässige Einheiten Emissionsminderungen darstellen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2026 erzielt wurden, und zwar aus Projekten, deren erster Gutschriftzeitraum am oder nach dem 1. Januar 2016 begann. Die Verwendung nicht zulässiger Gutschriften führt bei der Prüfung des Berichts über die Löschung von Emissionsgutschriften zu einer Ablehnung durch die nationale Behörde.
Die Frist für die Löschung
Während der SGF 2025 im Jahr 2026 ausgestellt wird, muss die physische „Löschung“ dieser Gutschriften (die Kennzeichnung als „aus dem Verkehr gezogen“ in einem Register) für den gesamten Zeitraum 2024–2026 bis zum 31. Januar 2028 abgeschlossen sein .
Abschluss des Überwachungszyklus 2026
Die derzeit durchgeführte Überwachung wird vor dem 30. April 2027 einer unabhängigen Überprüfung durch eine dritte Partei unterzogen .
Als Prüfstelle legen wir für den Zyklus 2026 besonderen Wert auf Folgendes:
- Datenkonsistenz: Stellen Sie sicher, dass die Methode zur Treibstoffüberwachung (z. B. Methode A, B, Block-off/Block-on, Fuel Uplift, Fuel Allocation mit Block Hour) weiterhin mit Ihrem genehmigten Emissionsüberwachungsplan (EMP) übereinstimmt.
- Umgang mit Datenlücken: Die Betreiber müssen bei der Identifizierung von „Datenlücken“ in ihren Daten wachsam sein. Die Verwendung des ICAO-CORSIA-CERT-Tools zur Schließung von Datenlücken ist zulässig, jedoch nur innerhalb der 5-Prozent-Schwelle der gesamten kompensierten Flüge.
- Analyse neuer Strecken: Falls Ihre Fluggesellschaft im Jahr 2026 neue internationale Strecken in Betrieb genommen hat, überprüfen Sie unverzüglich, ob der Zielstaat an CORSIA teilnimmt.
Übergang zu Phase 2 (ab 2027)
Am 1. Januar 2027, während die Überprüfung für das Jahr 2026 noch läuft, tritt die Branche in die zweite Phase ein.
- Erweiterter Geltungsbereich: Mit dem Übergang zu Phase 2 wird die Zahl der teilnehmenden Staaten zwingend erhöht. Infolgedessen können Strecken, die im Jahr 2026 nicht den CORSIA-Kompensationsanforderungen unterlagen, ab 2027 solchen Anforderungen unterliegen.
- Marktbezogene Überlegungen: Es wird erwartet, dass der Übergang zu Phase 2 die Gesamtnachfrage nach zulässigen Emissionszertifikaten erhöhen wird, insbesondere nach solchen, die die ICAO-Zulassungskriterien und die entsprechenden Anpassungsanforderungen gemäß Artikel 6 erfüllen. Betreiber sollten daher die Entwicklungen auf dem CO₂-Markt und Aktualisierungen der ICAO-Zulassungskriterien genau beobachten, während sie ihre zukünftige Compliance-Strategie planen.
Fazit für den Flugzeugbetreiber
Das Überwachungsjahr 2026 ist nicht lediglich eine administrative Wiederholung des Jahres 2025. Es stellt für Flugzeugbetreiber den endgültigen „Abschluss“ der ersten Phase von CORSIA dar. Bis Ende Oktober 2026 wird der SGF die endgültige Klarheit schaffen, die für die Festlegung der Ausgleichsanforderungen für 2025 erforderlich ist. Gleichzeitig wird die Sorgfalt, mit der die laufenden Überwachungsaktivitäten für 2026 durchgeführt werden, direkten Einfluss auf die Effizienz und das Ergebnis des abschließenden Verifizierungsprozesses für Phase 1 im Jahr 2027 haben.
Flugzeugbetreiber, die während des gesamten Jahres 2026 einen „verifizierungsbereiten“ Ansatz verfolgen – einschließlich solider Überwachung, Datenintegritätsprüfungen, interner Kontrollen und einer zeitnahen Aufzeichnungenverwaltung –, werden besser aufgestellt sein, um sowohl die CORSIA-Kompensations- als auch die Berichtspflichten zu erfüllen, wenn das System in seine zweite Phase übergeht.
Quellenangaben
- ICAO (2026). Anhang 16 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Umweltschutz – Band IV. 2. Auflage.
- ICAO-Rat (2025). Zeitplan für die Veröffentlichung des sektoralen Wachstumsfaktors (SGF) im Rahmen vonCORSIA für die erste Phase.
- UNFCCC (2026). Fortschrittsbericht zur Umsetzungvon Artikel 6: Entsprechende Anpassungen und internationaler Transfer von Minderungsleistungen (ITMOs).
- IATA (2026). CORSIA 2026 – Leitfaden zur Überwachung und Berichterstattung für Mitgliedsfluggesellschaften.
- Verra/Gold Standard (2026). Gemeinsame Erklärung zum Angebot an ICAO-zugelassenen Einheiten und zu entsprechenden Anpassungen.
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