Umgang mit Nicht-CO₂-Auswirkungen in der Luftfahrt: Ein Weg zu nachhaltigen Flügen
Einleitung Die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs gehen über die CO₂-Emissionen hinaus, wobei Nicht-CO₂-Effekte wie die Bildung von Kondensstreifen und Stickoxiden (NOₓ) eine wichtige Rolle bei der globalen Erwärmung spielen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2493 der Europäischen Kommission erweitert daher den Rahmen für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) auf nicht-CO₂-bedingte Auswirkungen des Luftverkehrs und ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Luftverkehrspraktiken. Folglich müssen Flugzeugbetreiber ab dem 1. Januar 2025 ihre Nicht-CO₂-Auswirkungen überwachen.