Barrierefreiheitslinks Zum Hauptinhalt springen

Die EU-Kommission verabschiedet die überarbeiteten EFRAG-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die ESRS: Was dies für Ihre CSRD-Berichterstattung bedeutet

Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt mit den überarbeiteten (vereinfachten) Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) offiziell verabschiedet, die den detaillierten Berichtsrahmen für Unternehmen darstellen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) unterliegen. Die Verabschiedung folgt auf die abschließende technische Stellungnahme der EFRAG vom 3. Dezember 2025 sowie auf eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Kommission im Mai und Juni 2026. Gleichzeitig wurde ein separater delegierter Rechtsakt verabschiedet, der einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD festlegt.

Weiterlesen
Eine junge Pflanze wird in den Händen gehalten und steht symbolisch für nachhaltige Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Die EU-Kommission verabschiedet die überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EFRAG für die ESRS: Was dies für Ihre CSRD-Berichterstattung bedeutet

Der delegierte Rechtsakt durchläuft nun eine Prüfungsphase durch das Europäische Parlament und den Rat, die in der Regel zwei Monate dauert, bevor er in Kraft tritt. Sobald er in Kraft ist, müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, die überarbeiteten ESRS für Geschäftsjahre anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine vorzeitige freiwillige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 zulässig ist.

Was sich geändert hat

Der von der Kommission verabschiedete Text folgt weitgehend den Empfehlungen von EFRAG und sieht eine Reduzierung der obligatorischen Datenpunkte um 61 % im Vergleich zu den ursprünglichen ESRS vor, ergänzt durch gezielte Änderungen, die nach Konsultation der Mitgliedstaaten und von Gremien wie ESMA, EBA, EIOPA und der EZB vorgenommen wurden. Durch diese Umstellung wird die Berichterstattung weg von einem Checklistenansatz hin zu gezielten, entscheidungsrelevanten Angaben verlagert.

Stärkere Betonung der Wesentlichkeit

Die verabschiedeten ESRS legen stärkeren Wert auf die Wesentlichkeit als übergeordnetes Prinzip, auch in den allgemeinen Angaben gemäß ESRS 2. Gemäß ESRS 1 bestimmt die doppelte Wesentlichkeitsprüfung, welche themenbezogenen Angaben gelten – z. B. lösen wesentliche Klimathemen ESRS-E1-Angaben aus, während nicht wesentliche Themen wie Biodiversität (ESRS E4) weggelassen werden können. Die Dokumentation, wie diese Schlussfolgerungen zustande gekommen sind, ist nun wichtiger denn je: Prüfungsdienstleister werden nicht nur Ihre Berichterstattung, sondern auch den dahinterstehenden Prozess genau unter die Lupe nehmen.

Entscheidungsrelevanz und Wesentlichkeit der Auswirkungen

Die Standards betonen nun ausdrücklich die Entscheidungsrelevanz für die Wesentlichkeit der Auswirkungen – Angaben sollten die Bedeutung der Auswirkungen erläutern und nicht nur beschreiben. Es werden keine neuen Angabepflichten eingeführt, aber die Vorgaben zur Qualität sind klarer.

Stärkere Angleichung an die IFRS

Die verabschiedeten ESRS stärken die wahrheitsgetreue Darstellung und bringen die finanzielle Wesentlichkeit besser mit IFRS S1 in Einklang, wodurch die Vergleichbarkeit für Organisationen verbessert wird, die nach beiden Rahmenwerken berichten – auch wenn einige Ausnahmeregelungen der ESRS weiterhin über die ISSB-Standards hinausgehen.

Praktische Vereinfachungen

Zu den wichtigsten Änderungen zählen weniger vorgeschriebene Datenpunkte, mehr Flexibilität bei der Verwendung von Schätzungen für Daten zur Wertschöpfungskette, ein stärker prinzipienbasierter Ansatz bei Richtlinien, Maßnahmen und Zielen sowie die Streichung von Anhang C aus ESRS 1. Zusammen sorgen diese Änderungen dafür, dass die Anwendung der Standards weniger aufwendig ist.

Klarstellung der Zielgruppe

EFRAG hat Regierungen, Analysten und Wissenschaftler aus der Liste der „sonstigen Adressaten“ von Nachhaltigkeitserklärungen gestrichen und damit bekräftigt, dass Berichte vorrangig auf Investoren und andere Kapitalgeber ausgerichtet sein sollten.

Was dies für Unternehmen bedeutet

Da der Inhalt nun feststeht, sollten Sie diese Zeit nutzen, um Ihren Wesentlichkeitsbewertungsprozess, die Berichts-Governance, die Belege sowie die Bereitschaft interner Kontrollen und Prüfprozesse zu überprüfen. Sie müssen nicht nur darlegen, worüber Sie berichten, sondern auch, warum Informationen aufgenommen oder ausgeschlossen wurden.

Ausblick

Sobald der delegierte Rechtsakt die Prüfung durchlaufen hat und in Kraft tritt, werden eine starke Governance, eine umfassende Dokumentation und die Bereitschaft zur Prüfung von entscheidender Bedeutung sein.

Für Nicht-EU-Unternehmen: Die Arbeiten an den Nicht-EU-ESRS (N-ESRS) wurden wieder aufgenommen, wobei der Anwendungsbereich von ca. 10.000 auf ca. 1.200 Unternehmen reduziert wurde (eine Verringerung um 88 %). Eine öffentliche Konsultation wird voraussichtlich Mitte Juli 2026 beginnen (Dauer: 100 Tage), wobei die technische Stellungnahme der EFRAG bis Januar 2027 bei der Kommission vorliegen soll. Die Berichterstattung nach den N-ESRS beginnt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028, wobei die ersten Berichte im Jahr 2029 fällig sind.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS offiziell verabschiedet und dabei den Schwerpunkt auf Wesentlichkeit, wahrheitsgetreue Darstellung und entscheidungsrelevante Informationen gelegt. Sobald der delegierte Rechtsakt die Prüfung durchlaufen hat, gilt er ab dem Geschäftsjahr 2027 (freiwillige vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026) – die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nun bestätigterweise verhältnismäßiger und prinzipienorientierter gestaltet, bleibt dabei aber zuverlässig und transparent.

Möchten Sie ein sicheres und gesundes Arbeits- und Lebensumfeld schaffen?

Wir prüfen, inspizieren und zertifizieren, damit Unternehmen sicher, schnell, effizient und kostengünstig innovativ sein können.

Kontaktieren Sie uns

Füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Name
Datenschutzerklärung 

Verwandte Dienstleistungen

Überprüfung des CO₂-Fußabdrucks der Emissionen der Scope-Kategorien 1, 2 und 3

Verwandte Artikel

Ein Passagierflugzeug fliegt in Reiseflughöhe unter einem klaren, bewölkten Himmel.
18 Juni 2026

Die strategische Roadmap für 2026: Der Weg zur abschließenden Abrechnung der CORSIA-Phase 1

Die erste Phase von CORSIA geht in die letzten Monate. Für die meisten Betreiber stellte der Berichtszyklus 2025 – der bis zum 30. April 2026 von unabhängigen Stellen verifiziert werden muss – die strengste Datenaufbereitung seit Beginn des Programms dar. Ein verifizierter Bericht ist jedoch lediglich der „Eingabewert“ für eine umfassendere finanzielle Gleichung. Im Laufe des Jahres 2026 bewegt sich die Branche in einer zweigleisigen Realität: Rückwirkende Abrechnung: Abschluss der finanziellen Verpflichtungen für 2025. Prospektive Überwachung: Sicherstellung, dass das Verbrennungsjahr 2026, das letzte Jahr der ersten Phase, vor Ablauf der Verifizierungsfrist im April 2027 mit absoluter Präzision erfasst wird.

Ein Passagierflugzeug fliegt in Reiseflughöhe über einer Wolkendecke.
18 Juni 2026

UK ETS: Konsultation zur Behandlung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF)

Die Behörde für das britische Emissionshandelssystem (UK ETS) hat eine Konsultation gestartet, um die Meinungen der Interessengruppen zur künftigen Behandlung von SAF im Rahmen des UK ETS einzuholen, insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung der britischen SAF-Vorgabe. Die Konsultation untersucht mögliche Änderungen hinsichtlich der Zulassungskriterien für SAF, der Nachhaltigkeitsanforderungen, der Schwellenwerte für Treibhausgas-Einsparungen (GHG) sowie der Bilanzierungsmethoden mit dem Ziel, die politische Abstimmung zu stärken und die Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors zu unterstützen.

Ein Flugzeug steht auf dem Vorfeld, während Bodenabfertigungsarbeiten durchgeführt werden.
18 Juni 2026

Einhaltung der ReFuelEU-Luftfahrtvorschriften im Jahr 2025: Umfang der Überprüfung und Muster der Einhaltung

ReFuelEU Aviation (Verordnung (EU) 2023/2405) ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Europäischen Union zur Reduzierung der Luftverkehrsemissionen durch die verstärkte Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe und die Eindämmung des „Economic Tankering“. Für Luftfahrzeugbetreiber schreibt Artikel 5 Absatz 1 vor, dass mindestens 90 % des jährlichen Flugkraftstoffbedarfs für Flüge, die von einem Flughafen in der Union abfliegen, an diesem Flughafen in der Union betankt werden müssen. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, kommt Artikel 5 Absatz 2 zur Begründung zur Anwendung, und die Leitlinien sowie das Überwachungstool der EASA unterstützen den Überwachungs- und Berichtsprozess. Das Berichtsjahr 2025 ist zudem das erste, in dem die zuständigen Behörden Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Artikel 5 Absatz 1 der ReFuelEU-Luftfahrtverordnung 2023/2405 verhängen können. Im Jahr 2024, dem ersten Berichtsjahr, bestand die größte Herausforderung darin, den Überwachungs- und Berichtsprozess selbst zu etablieren. Im Jahr 2025 ist die Situation weiter fortgeschritten. Die Frage lautet nicht mehr nur, ob die Betreiber Berichte vorlegen, sondern was die Berichte über das Einhaltungsverhalten und die Qualität der Begründungen aussagen. Hier kommen die in diesem Jahr verifizierten Informationen zum Tragen.

Ein Passagierflugzeug wird im Rahmen der Bodenabfertigung am Flughafen für den Abflug vorbereitet.
17 Juni 2026

Orientierung in der SAF-Dokumentation: Häufige Herausforderungen und bewährte Vorgehensweisen

Da die Einführung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) im Rahmen der Luftfahrtvorschriften weiter zunimmt, sind die Qualität der Dokumentation und die Rückverfolgbarkeit zu zentralen Schwerpunkten bei der Berichterstattung über SAF sowie bei Verifizierungsmaßnahmen geworden. SAF bietet zwar erhebliche ökologische Vorteile, doch um die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können, müssen Betreiber während des gesamten Berichtszeitraums genaue, vollständige und überprüfbare Aufzeichnungen führen. Aufgrund unserer Erfahrungen bei der Unterstützung von Akteuren der Luftfahrtbranche bei Compliance- und Verifizierungsmaßnahmen haben sich mehrere wiederkehrende Herausforderungen herauskristallisiert. Glücklicherweise lassen sich viele dieser Probleme durch frühzeitige Planung und proaktive Zusammenarbeit mit Kraftstofflieferanten und zuständigen Behörden bewältigen.

Visuelle Darstellung der Kreislaufwirtschaft, der Wiederverwendung von Rohstoffen und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.
01 Mai 2026

EU führt Rahmenwerk für die Zertifizierung der Kohlenstoffentfernung (CRCF) ein

Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/3012 zur Schaffung des Zertifizierungsrahmens für die Kohlenstoffentfernung (CRCF) einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaneutralität getan.

Eine mit Moos bewachsene Kugel liegt auf einem Waldboden und symbolisiert Natur und Nachhaltigkeit.
01 Mai 2026

Geltungsbereich der CSRD eingeschränkt: Müssen Sie Nachhaltigkeitsberichte dennoch überprüfen?

Die Omnibus-„Inhaltsrichtlinie“ der Europäischen Kommission trat am 18. März 2026 in Kraft und brachte nach mehr als einem Jahr der Verhandlungen endgültige Klarheit in Bezug auf die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 19. März 2027 Zeit, die Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Für Organisationen, die der CSRD unterliegen, ist dies der richtige Zeitpunkt, um Ihre Verifizierungsplanung mit Zuversicht anzupassen. Die Frage ist nicht mehr, ob die CSRD Anwendung findet, sondern ob Ihre Organisation weiterhin in den Anwendungsbereich fällt – und falls nicht, ob eine freiwillige Verifizierung weiterhin Ihren Geschäftszielen dient.

Industrieemissionen steigen aus Schornsteinen auf, als Teil eines Produktions- oder Energieprozesses.
01 Mai 2026

ETS 2 – Erster Verifizierungszyklus abgeschlossen: Erkenntnisse aus der frühen Umsetzung

Die ETS-2-Überprüfungen für den ersten Berichtszyklus sind nun abgeschlossen, was einen wichtigen Meilenstein bei der Ausweitung des EU-Kohlenstoffmarktes auf Verkehrs- und Gebäudekraftstoffe darstellt.