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UK ETS: Konsultation zur Behandlung von nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF)

Die britische Behörde für das Emissionshandelssystem (UK ETS) hat eine Konsultation gestartet, um die Meinungen der Interessengruppen zur künftigen Behandlung von SAF im Rahmen des britischen Emissionshandelssystems einzuholen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung der britischen SAF-Vorgabe. Die Konsultation befasst sich mit möglichen Änderungen hinsichtlich der SAF-Zulassungskriterien, der Nachhaltigkeitsanforderungen, der Schwellenwerte für Treibhausgas-Einsparungen sowie der Bilanzierungsmethoden, mit dem Ziel, die politische Abstimmung zu stärken und die Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors zu unterstützen.

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Ein Passagierflugzeug fliegt in Reiseflughöhe über einer Wolkendecke.

Derzeitige Behandlung von SAF im britischen Emissionshandelssystem

Im Rahmen des britischen Emissionshandelssystems (UK ETS) können Flugzeugbetreiber derzeit Emissionsminderungen durch zulässigen SAF geltend machen, wodurch sich die Anzahl der im Rahmen des Systems abzugebenden Zertifikate verringert. Zulässiger SAF wird derzeit als „emissionsfrei“ behandelt, was bedeutet, dass er so verbucht wird, als würde er keine Emissionen verursachen.

KriterienAnforderung
Zulässige KraftstoffartenAusschließlich Biokraftstoffe
NachhaltigkeitskriterienRTFO-Nachhaltigkeitskriterien
Schwellenwert für die Einsparung von Treibhausgasemissionen65 % (55 % für ältere Produktionsanlagen)
Vergleich mit fossilen Brennstoffen94 g CO₂e/MJ
Wie SAF anerkannt wirdNullbewertung

Künftige Behandlung von SAF im britischen Emissionshandelssystem (UK ETS)

Die britische ETS-Behörde führt derzeit eine Konsultation zu möglichen Änderungen der künftigen Behandlung von „Eligible SAF“ durch, um die Abstimmung mit der britischen SAF-Vorgabe zu verbessern und die Bemühungen zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs zu verstärken. Im Rahmen der Konsultation werden zudem illustrative Maßnahmenpakete vorgestellt, die verschiedene politische Optionen für SAF kombinieren, um zu veranschaulichen, wie künftige Ansätze im britischen Emissionshandelssystem in der Praxis funktionieren könnten.

Britische ETS-Behörde: Beispielhafte Maßnahmenpakete
Kontrafaktisches Szenario (keine Maßnahmen)Maßnahmenpaket 1Maßnahmenpaket 2
Zulässige KraftstoffartenAusschließlich BiokraftstoffeÜber Biokraftstoffe hinaus (recycelte Kohlenstoffkraftstoffe und Power-to-Liquid)Erweiterung über Biokraftstoffe hinaus (Kohlenstoff-Recycling-Kraftstoffe und Power-to-Liquid)
NachhaltigkeitskriterienRTFO-NachhaltigkeitskriterienNachhaltigkeitskriterien der britischen SAF-VorgabeNachhaltigkeitskriterien des britischen SAF-Mandats
Schwellenwert für die Einsparung von Treibhausgasemissionen65 %40 %40 %
Vergleich mit fossilen Brennstoffen94 gCO₂e/MJ89 gCO₂e/MJ89 gCO₂e/MJ
Wie SAF anerkannt wirdSteuerfreiNullbewertungÖkobilanz

Betriebliche Aspekte

Im Rahmen der Konsultation werden zudem Meinungen zu verschiedenen operativen Fragen im Zusammenhang mit SAF eingeholt.

Einkauf und Lieferung

Die Konsultation schlägt zudem vor, die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Kauf und die Lieferung von SAF für Emissionsminderungsansprüche im Rahmen des britischen Emissionshandelssystems (UK ETS) zu präzisieren. Die UK ETS-Behörde schlägt vor, dass der anrechnungsfähige SAF innerhalb des jeweiligen Programmjahres oder bis zu drei Monate davor gekauft und vor dem 31. März des folgenden Jahres geliefert werden muss. Die Betreiber wären zudem verpflichtet, Nachweise über den Kauf und die Lieferung von SAF vorzulegen, um Doppelzählungen zu verhindern und die Überprüfungsmaßnahmen zu verstärken.

Grenzen für Emissionsminderungsansprüche

Die Konsultation schlägt vor, die gesetzlichen Obergrenzen für SAF-Emissionsminderungsansprüche im Rahmen des britischen Emissionshandelssystems (UK ETS) zu präzisieren. Die britische ETS-Behörde erklärt, dass die Ansprüche den gesamten Kraftstoffverbrauch eines Betreibers im Zusammenhang mit Luftfahrtaktivitäten im Rahmen des britischen Emissionshandelssystems innerhalb eines bestimmten Systemjahres nicht überschreiten dürfen. Darüber hinaus wäre es nicht zulässig, Emissionsminderungsansprüche aus zulässigem SAF in nachfolgende Systemjahre zu übertragen, um sicherzustellen, dass die Abgabeverpflichtungen die Emissionen innerhalb des jeweiligen Berichtszeitraums widerspiegeln.

Sicherstellung, dass die Anforderungen an Überwachungspläne auch für kleine Emittenten gelten

Die Konsultation schlägt vor, die Anforderungen an SAF-bezogene Überwachungspläne auf alle Luftfahrzeugbetreiber, einschließlich kleiner Emittenten, auszuweiten. Die britische ETS-Behörde erwägt eine Änderung der britischen ETS-Verordnung, um sicherzustellen, dass alle Betreiber, die berechtigt sind, Emissionsminderungen durch SAF geltend zu machen, einheitlichen Überwachungs- und Berichtspflichten unterliegen.

Geografische Beschränkungen

In der Konsultation wird hervorgehoben, dass das britische Emissionshandelssystem (UK ETS) derzeit keine geografischen Beschränkungen hinsichtlich des Ortes vorsieht, an dem förderfähiges SAF für Emissionsminderungsansprüche gekauft oder geliefert werden kann. Dies unterscheidet sich vom EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), das vorschreibt, dass SAF physisch mit förderfähigen Flügen verbunden sein muss, die von bestimmten Flugplätzen abfliegen. Die Behörde bittet daher die Interessengruppen um Stellungnahmen zu den potenziellen Vorteilen und Herausforderungen, die mit der Beibehaltung des derzeitigen Ansatzes des britischen ETS verbunden sind.

Fazit

Die Konsultation zum britischen Emissionshandelssystem (UK ETS) stellt einen wichtigen Schritt zur Verfeinerung der regulatorischen Behandlung von anrechnungsfähigem SAF im britischen Luftverkehrssektor dar. Durch die Prüfung einer stärkeren Angleichung an das britische SAF-Mandat zielt die UK ETS-Behörde darauf ab, einen einheitlicheren Rahmen für die Anrechnungsfähigkeit von SAF, die Emissionsbilanzierung und die Lebenszyklusbewertung zu schaffen. Wichtige Aspekte wie neue SAF-Kraftstoffarten, überarbeitete Schwellenwerte für Treibhausgasemissionen, aktualisierte Vergleichswerte für fossile Brennstoffe und alternative Ansätze zur Anerkennung von SAF könnten die künftigen Compliance-Verpflichtungen im Rahmen des britischen ETS erheblich beeinflussen. Die Konsultation enthält zudem Vorschläge für weitere Klarstellungen hinsichtlich der Zeitpläne für den Kauf und die Lieferung von SAF, der Begrenzung von Ansprüchen, der Überwachungsanforderungen für kleine Emittenten sowie geografischer Beschränkungen. Insgesamt zielen diese Vorschläge darauf ab, die Überprüfungsmechanismen zu stärken, die regulatorische Konsistenz zu verbessern und die langfristigen Bemühungen zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs im Vereinigten Königreich zu unterstützen.

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