Von der Rechnungslegung zur Umsetzung
Eine der wichtigsten Auswirkungen von Version 2.0 ist eine Verlagerung des Schwerpunkts. In der Vergangenheit drehte sich die Debatte oft darum, ob Umweltattribute im Emissionsinventar eines Unternehmens berücksichtigt werden können. Der Fokus verlagert sich nun auf die Umsetzung: ob eine Maßnahme zur Dekarbonisierung des betreffenden Aktivitätspools oder Sektors beiträgt und ob dieser Beitrag glaubhaft nachgewiesen werden kann.
Für Organisationen, die SAF-Zertifikate, Zertifikate für erneuerbare Kraftstoffe, „Book-and-Claim“-Programme und andere marktbasierte Mechanismen nutzen, ändert sich damit der Maßstab. Es geht nicht mehr nur darum, ob ein Umweltmerkmal vorliegt, sondern ob das Programm, das dessen Schaffung, Zuteilung, Übertragung und Nutzung regelt, einer genauen Prüfung standhält.
Integrität ist das, was glaubwürdige Programme auszeichnet
In der Praxis bedeutet dies, dass die Governance eine zentrale Rolle spielt. Unternehmen sollten sich fragen, ob ihre Marktinstrumente einer genauen Prüfung standhalten würden.
Lässt sich das Umweltattribut von der Schaffung bis zur Ausbuchung nachverfolgen? Sind die Zuteilungsregeln klar und werden sie konsequent angewendet? Ist die Grundlage für die Nachhaltigkeitsbehauptung dokumentiert? Wird die Übereinstimmung von Aktivität und Volumen nachgewiesen? Gibt es Kontrollen, um Doppelzählungen zu verhindern?
Dies werden zu Kernfragen für jede Organisation, die nachweisen möchte, dass ein Marktinstrument einen glaubwürdigen Anspruch auf Dekarbonisierung stützt.
Nichts davon wird aus dem Nichts erfunden. Die Governance-Grundsätze existieren bereits – verstreut über Rahmenwerke, die die meisten Unternehmen noch nie von Anfang bis Ende gelesen haben müssen:
- ISO 14083 / GLEC-Rahmenwerk – einheitliche Methodik für die Emissionsbilanzierung im Verkehrssektor
- ICAO-/IMO-Leitlinien – die Regeln für den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe in der Luftfahrt und der Schifffahrt
- RED II/III – Anforderungen an Nachhaltigkeit und Lebenszyklusemissionen für erneuerbare Kraftstoffe
- ISO 22095 – die internationale Norm für Chain-of-Custody-Modelle, einschließlich „Book-and-Claim“
- Smart Freight Centre MBM-Rahmenwerk – wie Frachtunternehmen, Verlader und Logistikdienstleister die Vorteile emissionsarmer Frachttransporte über „Book-and-Claim“ aufteilen
Zusammen bilden sie die regulatorische Grundlage, auf der glaubwürdige Marktinstrumente aufbauen. Nur wenige Unternehmen setzen alle fünf gleichzeitig korrekt ein.
Könnten Sie den Anspruch verteidigen?
Da Marktinstrumente immer mehr an Bedeutung gewinnen, müssen Unternehmen über die bloße Möglichkeit einer Behauptung hinausblicken und sich fragen, ob diese auch verteidigt werden kann.
Das erfordert mehr als nur fundierte Emissionsberechnungen. Es erfordert eine dokumentierte Methodik, ein klares Chain-of-Custody-Modell, definierte Zuteilungsregeln, Belege für die Umweltbehauptung sowie Kontrollen zur Verringerung des Risikos einer Doppelzählung. Eine unabhängige Validierung und Verifizierung kann zusätzliches Vertrauen schaffen, dass diese Elemente vorhanden sind und im Rahmen des jeweiligen Regelwerks konsequent angewendet werden.
Die Rolle der unabhängigen Prüfung
Da sich die Zielrahmenwerke von Unternehmen und die branchenspezifischen Umsetzungsrahmenwerke immer näher aneinander annähern, wird der Programmintegrität zunehmend mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob die Behauptung durch die verwendete Methodik, die angewandten Zurechnungsregeln und die verfügbaren Nachweise gestützt wird.
Als vom Smart Freight Centre anerkannte VVB unterstützt Normec Verifavia Programmträger und -teilnehmer durch die unabhängige Validierung und Verifizierung von Marktinstrumenten und damit verbundenen Angaben anhand anerkannter branchenspezifischer Rahmenwerke, darunter das „Market Based Measures (MBM) Framework“ des Smart Freight Centre, ISO 14083 und andere relevante Normen. Eine unabhängige Überprüfung ist zwar nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, kann jedoch die Gewissheit vermitteln, dass die Programmsteuerung, die Zuteilungsmethodik, die Umweltangaben und die Belege auf konsistente und glaubwürdige Weise geprüft wurden.
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